Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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sidolino
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von sidolino »

Gutes infos die ich gerade echt dringend gebraucht habe
Sethcon
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Sethcon »

Der aktuelle Link ist http://www.bmj.de/DE/Service/Statistike ... _node.html. Bitte nach Möglichkeit ändern.
Adromir
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Adromir »

Danke, wurde in den Anfangsbeitrag eingefügt
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Gainsboro
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Gainsboro »

Ich hab jetzt wirklich länger recherchiert und viel gegooglet aber ich finde einfach keine Antwort auf folgende Frage:

Gilt die deutsche Impressumspflicht, wenn man als in DTL lebender deutscher Staatsbürger eine .com Webseite betreibt und Inhaber der Domain ist?


PS: Der Leitfaden vom BMJ ist über den Link nicht mehr zu erreichen.
Gammaflyer
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Gammaflyer »

An wen richtet sich die Seite?
Oktavia
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Oktavia »

Als kommerzieller und gewerbsmäßgier Anbieter sollte man auf jeden Fall seine Internetseiten von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Auch die Hinweise de Ministeriums bieten keine Sicherheit da schon Abmahnungen gegen Anbieter erfolgreich waren obwohl diese dalle BMI Richtlinien eingehalten haben :evil: Es gibt zu dem Thema keine Rechtssicherheit.

Ich habe eine rein private Internetseite die auf google nicht gelistet ist, selbst diese Seite wird als gewerbsmäßig betrachtet da ich alle paar Monate/Jahre mal nen Artikel für die Family schreibe.
Also müsste ich ein Impressum haben, das will ich nicht da die Seite eigentlich nur der engsten Familie dient allerdings auch nur in wenigen Bereichen Kennwort geschützt ist.
Sollte mich mal wer erfolgreich abmahnen werde ich beginnen alle BesitzerInnen von Schaukästen und Pinwänden abzumahnen wenn es dort kein Impressum gibt. Viele Sportvereine, Kommunen etc. haben solche Infotafeln und auf denen ist in den seltensten Fälle eine Kontaktperson, Adresse oder Telefonnummer drauf. Ebenso werden alle ÖPNV Unternehmen abgemahnt die gewerbsmäßig ihre Fahrpläne an Bushaltestellen und Bahnhöfen publizieren ohne ein Impressum zu verwenden. Dies gilt insbesonere für elektronische Anzeigetafeln da diese ja vom Telemediengesetz erfasst sind :devil:
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Mary-Anne
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Mary-Anne »

Als kommerzieller und gewerbsmäßgier Anbieter sollte man auf jeden Fall seine Internetseiten von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Auch die Hinweise de Ministeriums bieten keine Sicherheit da schon Abmahnungen gegen Anbieter erfolgreich waren obwohl diese dalle BMI Richtlinien eingehalten haben :evil: Es gibt zu dem Thema keine Rechtssicherheit.Als kommerzieller und gewerbsmäßgier Anbieter sollte man auf jeden Fall seine Internetseiten von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Auch die Hinweise de Ministeriums bieten keine Sicherheit da schon Abmahnungen gegen Anbieter erfolgreich waren obwohl diese dalle BMI Richtlinien eingehalten haben :evil: Es gibt zu dem Thema keine Rechtssicherheit.
In welchem Gesetz guckt dann eigentlich der Rechtsanwalt nach, der das Impressum überprüfen soll? Wenn es doch keine Rechtssicherheit gibt und nichtmal das Ministerium richtige Anweisungen geben kann?
Liebe Grüße
Mary-Anne
Oktavia
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Oktavia »

Mary-Anne hat geschrieben:n welchem Gesetz guckt dann eigentlich der Rechtsanwalt nach, der das Impressum überprüfen soll? Wenn es doch keine Rechtssicherheit gibt und nichtmal das Ministerium richtige Anweisungen geben kann?
Der prüft grob und hat ansonsten eine Versicherung :wink:
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Gainsboro
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Gainsboro »

Gammaflyer hat geschrieben:An wen richtet sich die Seite?
die .com Seite richtet sich an internationales Publikum. ist aber auf nem deutschen Server gehostet und ich selbst als Inhaber auch in DTL gemeldet.
K32
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von K32 »

Adromir hat geschrieben: [UPDATE 2.10.2011]
Der Artikel ist nun unter diesem Link zu finden: http://www.bmj.de/DE/Service/Statistike ... _node.html
Da hat sich ein 'a' eingeschlichen, bei "/StatistikenFachinfaormationenPublikationen/"
Adromir
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Adromir »

Danke, Link im Ausgangsbeitrag wurde gefixt
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Mary-Anne
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Mary-Anne »

Mary-Anne hat geschrieben:
Als kommerzieller und gewerbsmäßgier Anbieter sollte man auf jeden Fall seine Internetseiten von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Auch die Hinweise de Ministeriums bieten keine Sicherheit da schon Abmahnungen gegen Anbieter erfolgreich waren obwohl diese dalle BMI Richtlinien eingehalten haben :evil: Es gibt zu dem Thema keine Rechtssicherheit.Als kommerzieller und gewerbsmäßgier Anbieter sollte man auf jeden Fall seine Internetseiten von einem Rechtsanwalt prüfen lassen. Auch die Hinweise de Ministeriums bieten keine Sicherheit da schon Abmahnungen gegen Anbieter erfolgreich waren obwohl diese dalle BMI Richtlinien eingehalten haben :evil: Es gibt zu dem Thema keine Rechtssicherheit.
In welchem Gesetz guckt dann eigentlich der Rechtsanwalt nach, der das Impressum überprüfen soll? Wenn es doch keine Rechtssicherheit gibt und nichtmal das Ministerium richtige Anweisungen geben kann?
Da wundert sich der Laie: Wie kann dann eine Abmahnung überhaupt Bestand haben, wenn sich der Rechtsanwalt auf Gesetze bezieht, die es nicht gibt?
Liebe Grüße
Mary-Anne
aurata
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Pflichtangaben: Steuer-ID vs. Umsatzsteuer-ID

Beitrag von aurata »

Ich habe da eine Frage dazu. Bin nämlich gerade in einer Diskussion mit meiner Freundin um Impressumspflichtangaben geraten bezüglich Steuer-ID Angaben.

Sie meinte nun, dass sich darin was geändert hat, laut ihren Steuerberater, der verlangt, dass sie im Impressum anstatt Umsatzsteuer-ID (die sie besitzt), ihre persönliche Steuer-ID eintragt. Soweit meine Informationen reichen (auch die im Leitfaden für Impressumspflicht), stimmt das aber nicht.

ich habe sogar ein Artikel gefunden, in dem man davor gewarnt wird die persönliche Steuer-ID im Impressum einzutragen:

http://weblog.christoph-probst.com/arti ... 6232758694

Was ist nun richtig und wer hat Recht? Es geht um ein Essen bei Japaner :D , wäre aber auch so für Allgemeinheit ganz wichtig, denke ich mal.
Jimmey1204
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Re: Leitfaden zur Impressumfspflicht vom BMJ

Beitrag von Jimmey1204 »

Ist eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UST-ID) oder Wirtschafts-Identifikationsnummer (muss beides extra beantragt werden) vorhanden, so muss diese Nummer im Impressum angegeben werden.
Die normale Steuernummer hat nichts im Impressum su suchen, auch dann nicht, wenn keine UST-ID vorhanden ist.
Mit der normalen Steuernummer könnte es für Dritte unter Umständen möglich sein, an vertrauliche Informationen (wie z.B. der Umsatz- / Einkommenssituation) zu gelangen.
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