Falsche Daten zum Anmelden benutzen - Erlaubt?

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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XRay1992
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Falsche Daten zum Anmelden benutzen - Erlaubt?

Beitrag von XRay1992 »

Hi,

ich habe eine Frage bzgl. des Internetrechts.
Ich habe mich neulich bei einer Musikflatrate angemeldet um das Probeabo 7 Tage zu testen.
Nach 6 Tagen habe ich wieder gekündigt, sodass keine Kosten entstanden sind.
Nun der Haken an dieser Sache :

Ich habe mich mit falschen Daten angemeldet.
Kontonummer, Bankleitzahl, Name, Anschrift etc hat alles nicht gestimmt.
Da ich Angst hatte dass die was abuchen oder nicht seriös sind.

Nun meine Fragen :

1.
darf ich mich im Internet mit falschen Daten ( KTN , BLZ , Name , Anschrift etc ) anmelden, solang keine Kosten oder ähnliches entstehen?
Natürlich gibt es diese Daten nicht.
Sie sind FREI von mir erfunden.


2.
Könnte ich sowas evtl öfters machen.
Rooter reconnecten und Cookies löschen , damit ich eine neue IP hab.
Somit ist das ja nicht nachweisbar , dass ich mich da öfters anmelde.


Fragen bitte seperat beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

XRay1992


P.S.: Könnte ich dadurch rechtlich belangt werden?
Und was könnte es für Konsequenzen haben, soetwas zu tun.
Nebenbei : Ich bin 17 Jahre alt.
Paddy82
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Beitrag von Paddy82 »

Soweit ich weiß:

Solange nur falsche Daten für ohnehin kostenlose Dienste genutzt werden und dem Betreiber dadurch kein Schaden entsteht, ist dies straffrei.

Entstehen dem Betreiber jedoch Schäden, macht sich der Anmeldende ggfs. schadenersatzpflichtig.
Denkbar wäre dann auch der Straftatbestand "Betrug" (vor allem dann, wenn man sich dadurch um eine Zahlung drücken möchte).
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
XRay1992
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Beitrag von XRay1992 »

@ Paddy82 :

Ich melde mich für einen Dienst an , der erst nach 7 Tagen was kostet.
Ich kündige aber nach 6, da es bis dahin kostenlos war.
Nun bekomme ich dadurch aber eine Provision für diese Anmeldung?
Aber da für den anmeldenden ja eh keine KOsten entsehen , aber für den Betreiber, ist dies ja immer noch kostenlos ?
Da ja der Anmeldende immer noch keine Kosten begleichen muss.
Paddy82
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Beitrag von Paddy82 »

Dann entsteht dadurch ja dem Betreiber ein Schaden.
In diesem Falle wäre der Anmeldende Schadenersatzpflichtig.
Ein Betrug wäre u.U. auch denkbar, da müsste sich aber ein Strafrechtler noch mal zu äußern.
Das wichtigste ist, wenn ich sterbe:
Begrabt mich in Hamburger Erde.
Kleine_Sonne
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Beitrag von Kleine_Sonne »

zu 1: das Argumentationsproblem fängt schon mit der nicht belegbaren Behauptung an, dass es diese Daten "natürlich" nicht gäbe.
zu 2: man kann das machen, nachweisbar ist es trotzdem.

Für mich klingt das auch strafrechtlich relevant, vielleicht statt Betrug eher sowas wie Erschleichen von Leistungen ? Hilfe, Experten ;)

Nachbemerkung: der "Rooter" heißt eigentlich "Router" :roll:
Michael A. Schaffrath
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Beitrag von Michael A. Schaffrath »

Das Erlangen von Provisionsleistungen für die Vermittlung (o.ä.) Dritter, die in Wahrheit gar nicht existieren, kann ohne weiteres den Tatbestand des Betruges erfüllen.

Ein gleiches könnte man annehmen, wenn jemand unter Vorspiegelung falscher Tatsachen immer wieder einen "kostenlosen Testzeitraum" in Anspruch nimmt, obwohl dieser lt. AGB auf einmalige Nutzung pro Person beschränkt ist.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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