Kassenbons verkaufen

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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spraadhans
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Beitrag von spraadhans »

Der Händler wird durchaus geschädigt, wenn er Gewährleistung für ein Gerät erbringen muss, dessen Kauf bei ihm sich nicht beweisen lässt.
Es fehlt dabei aber m.E. an der rechtswidrigen Bereicherungsabsicht, wenn der Käufer tatsächlich Ansprüche gegen den Verkäufer hatte, diese aber lediglich nicht nachweisen konnte.
Redfox

Beitrag von Redfox »

spraadhans hat geschrieben:Es fehlt dabei aber m.E. an der rechtswidrigen Bereicherungsabsicht, wenn der Käufer tatsächlich Ansprüche gegen den Verkäufer hatte, diese aber lediglich nicht nachweisen konnte.
Hm.

Wie lässt sich feststellen, dass tatsächlich Ansprüche bestehen, wenn sie nicht nachweisbar sind?

Offensichtlich möchte der Kunde sich m.E. hier um eine nicht durchsetzbare Forderung bereichern.
spraadhans
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Beitrag von spraadhans »

Gute Frage, aber selbst wenn der Anspruch zivilrechtlich nicht nachweisbar ist, muss das Strafgericht im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.

Natürlich ist der Fall schon sehr weit her geholt...
Redfox

Beitrag von Redfox »

spraadhans hat geschrieben:Gute Frage, aber selbst wenn der Anspruch zivilrechtlich nicht nachweisbar ist, muss das Strafgericht im Zweifel für den Angeklagten entscheiden.
Also würde es genügen, wenn ein Angeklagter eines Betruges angibt, er habe eine fällige Forderung gegen das Opfer gehabt, die er aber nicht beweisen könne und darum habe er sich eines Betruges bedienen müssen?

Dann ist er freizusprechen, weil keine Bereicherungsabsicht nachweisbar ist?
spraadhans
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Beitrag von spraadhans »

Sagen sie (?) es mir, ich bin
Redfox hat geschrieben:Juristischer Laie?
Karsten
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Beitrag von Karsten »

Ich glaube, ihr verrennt euch da in eine eher abwegige Gegend. Der eigentlich wichtigere Aspekt dürfte doch die Steuerhinterziehung oder der Versicherungsbetrug sein. - Und da würde ich einem normal verständigen Menschen schon unterstellen, dass er das erwarten muss, wenn er Quittungen verkauft und somit Beihilfe leistet.
[size=75]Es heißt Frist, nicht Frits, auch nicht First, sondern Frist, Frist, Frist, Frist, Frsit... Ich lern's nicht mehr.[/size]
spraadhans
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Beitrag von spraadhans »

Der Fragesteller hat die Betrachtung ja eher selbst in diese Richtung gelenkt.

Steuerhinterziehung ist natürlich auch denkbar, Versicherungsbetrug erscheint mir da doch eher abwegig, daraus (allein) wird sich m.E. kein Eventualvorsatz des Kassenbonverkäufers herleiten lassen.
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