Kontoauszug auf Domain veröffentlichen

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

Moderator: FDR-Team

Gwendolyn Kucharsky
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.15, 14:49

Kontoauszug auf Domain veröffentlichen

Beitrag von Gwendolyn Kucharsky »

Hallo Rechtskundige,

vielleicht kann mir der ein oder andere ein paar Hinweise in folgender Materie geben:

Ich möchte den Sachverhalt in zwei Varianten schildern, da er dann vielleicht leichter zu beantworten ist.

Fall A)
Ist es mir erlaubt, den aktuellen Kontoauszug meines Girokontos im Internet (z.B. auf eigener Domain) zu veröffentlichen?
Man gehe dabei von einer minütlichen automatisierten Aktualisierung aus.
Durch das automatische Auslesen und Veröffentlichen hätte ich also keinen Einfluß auf den Inhalt, da mir ja beliebige Absender Beträge überweisen können und auch beliebige Texte in den Verwendungszweck schreiben können.

Ich kann mir vorstellen, daß dies evtl. nicht erlaubt ist, weil ja Dritte Personen vorkommen, die von der Vertraulichkeit ihrer Überweisung ausgehen. Vielleicht sind Überweisungen aber per se nicht vertraulich?
Wäre ich als Betreiber der Webseite verpflichtet, z.B. Texte in Verwendungszwecken auszufiltern, die rechtlich heikel sind?
Beispiel: xyz überweist mir 1 ct. mit Verw.Zweck: "Verkaufe [illegale Ware_XY] für 1000€"

Das Herausfiltern solcher Inhalte kann jedenfalls nicht automatisiert erfolgen und wäre mit ziemlichem Aufwand verbunden. Wäre ich dennoch dazu gezwungen?

Ich habe gelesen, daß es darauf ankommt, ob der Webseitenbetreiber sich die Inhalte zu eigen macht.
Ich behaupte ich möchte lediglich meinen Kontoauszug darstellen und mache mir deswegen nicht zu eigen, was irgendein Spinner in den Verw.Zweck schreibt.

Fall B)
wir betrachten https://keinelinks.de/
Auf dieser Seite geschieht das was ich in Fall A beschreiben habe in abgewandelter Form.
Basis ALLER Daten auf der Webseite ist ein Kontoauszug.
Aber:
  • es handelt sich um einen Kontoauszug einer "Kryptowährung"
  • Alle Transaktionen dieser Kryptowährung sind per se öffentlich einsehbar - die Kontonummer ist aber keinem Namen zugeordnet. Genau andersherum also wie im normalen Bankensystem.
    Verdeutlichung: dies ist die öffentlich einsehbare Transaktion zu dem Artikel "Chromecast HDMI Media Player":
    https://www.keinelinks.de/transaction/1 ... 5215791488
  • Der Kontoauszug wird nicht in seiner Gänze dargestellt, sondern so gefiltert, daß er graphisch einen Marktplatz darstellt.
    Ein angebotener Artikel entspricht einer Überweisung mit entsprechender Formatierung/Filterung.
Der Betreiber dieser Webseite hat nicht notwendigerweise etwas mit dem Betreiber des tatsächlichen Marktplatzes zu tun, sondern liest nur dessen öffentlichen Kontoauszug in selektiver Weise aus.

In seinen Worten: "Disclaimer: FreeMarket Lite is simply a passthrough to the FreeMarket service. It hosts no listings. It is not responsible for the content of items listed on FreeMarket."

Wie seht ihr das?
Dürfte z.B. ich eine vergleichbare Webseite betreiben? Was sind die interessanten Aspekte?
Zuletzt geändert von ktown am 10.10.15, 23:15, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Link entfernt
Gwendolyn Kucharsky
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.15, 14:49

Re: Kontoauszug auf Domain veröffentlichen

Beitrag von Gwendolyn Kucharsky »

ohh, ich dachte ich hätte die Forumsregeln gelesen, aber links sind wohl nicht erlaubt.

Dann möchte ich einfach anfügen, daß Fall B am besten veranschaulicht wird, wenn man nach "keine klarnamen" googled.
Darauf bezog sich der link.
Ich finde es schon erschwerend, einen link nicht benutzen zu dürfen, wenn man mit einem link mehr als mit 5 sätzen sagen kann.
Zuletzt geändert von ktown am 11.10.15, 10:35, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarname entfernt
nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 13877
Registriert: 14.12.06, 18:18

Re: Kontoauszug auf Domain veröffentlichen

Beitrag von nordlicht02 »

Gwendolyn Kucharsky hat geschrieben:ohh, ich dachte ich hätte die Forumsregeln gelesen,
Offenbar nicht.
Gwendolyn Kucharsky hat geschrieben:aber links sind wohl nicht erlaubt.
Auch die Nennung von Klarnamen ist nicht erlaubt. Deshalb sollten Sie den Namen auch wieder löschen. :roll:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30185
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Kontoauszug auf Domain veröffentlichen

Beitrag von ktown »

Gwendolyn Kucharsky hat geschrieben:Ich finde es schon erschwerend, einen link nicht benutzen zu dürfen, wenn man mit einem link mehr als mit 5 sätzen sagen kann.
Na dann nutzen sie mal die 5 Sätze. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gwendolyn Kucharsky
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 10.10.15, 14:49

Re: Kontoauszug auf Domain veröffentlichen

Beitrag von Gwendolyn Kucharsky »

Ich bin neu hier und bitte entschuldigt, daß ich nochmal genau nachfrage.

Ich habe schon gelesen, daß Klarnamen nicht erwünscht sind und meines Wissens auch das, was hier unter Klarnamen verstanden wird, nicht verwendet.
Ich habe keinen Produkt oder Firmennamen gebraucht, außer in dem Satz
"Dann möchte ich einfach anfügen, daß Fall B am besten veranschaulicht wird, wenn man nach "keine klarnamen" googled". Nur das Wort "google" ist hier ein Klarname, oder?
Was aber mit "keine klarnamen" verborgen wird, war weder ein Firmen noch ein Produktname.
Bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege.

Nun ist mein ursprünglicher Beitrag natürlich zerhackt, aber ich umschreibe den Link:

Unter dem Link wird etwas ähnliches wie google dargestellt. Auf dieser Webseite werden Daten zu Informationszwecken gefiltert und aufgelistet.
Konkret werden wie bei einer Internethandelsplattform Artikel aufgelistet, die zum Verkauf stehen - untergliedert in Kategorien. Diese Artikel sind mit einem Preis in einer Kryptowährung versehen.
Auf der Webseite kann man sich aber weder registrieren noch wird dort Handel getrieben.
Der Betreiber der Webseite steht auch mit dem Betreiber des dargestellten Marktplatzes in keiner Verbindung.
Er kann die Artikel dieses Marktplatzes dennoch darstellen, weil alle Informationen Inhalt eines öffentlich einsehbaren Kontoauszuges sind. Der Inhalt ist weder urheberrechtlich noch sonstwie geschützt. Der Betreiber der Webseite bezeichnet es als "simple passthrough".

Ich hoffe, ihr könnt damit was anfangen? Mich interessiert, wie ihr dabei die Rechtslage seht.
Sowohl was Beispiel A als auch Beispiel B betrifft.
Danke schonmal!
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30185
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Kontoauszug auf Domain veröffentlichen

Beitrag von ktown »

Kurz zur Info für sie.
Das Wort googeln gehört schon seit 2004 zum Wortschatz des Dudens.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen