Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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derrick
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Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Beitrag von derrick »

Hallo,

folgender Fall: Person A hatte Person B per E-Mail um die Einschätzung eines technischen Problems hinsichtlich der Wasserleitungen in seiner Eigentumswohnung gebeten. Dessen E-Mail Antwort hat er sodann an die betr. Hausverwaltung und die betr. Handwerker-Firma, die dieses Problem anscheined nicht in den Griff bekam, weitergeleitet. Hätte er dies ohne Zustimmung von B machen dürfen?
mfg
Tastenspitz
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Re: Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Beitrag von Tastenspitz »

Ja.
BäckerHD
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Re: Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Beitrag von BäckerHD »

Wieso auch nicht, derrick?
derrick
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Re: Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Beitrag von derrick »

BäckerHD hat geschrieben:Wieso auch nicht, derrick?
Na ja, es wurde eine private E-Mail incl. E-Mail-Adresse einfach so an zwei Dritte weitergeleitet (Datenschutz?)t. Die Korrespondenz erscheint zwar harmlos; die Adressaten könnten sich (theoretisch) ja aber irgendwie von B auf den Schlips getreten fühlen und Stress machen.

mfg

(Danke für die Antworten).
BäckerHD
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Re: Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Beitrag von BäckerHD »

Sie müssen bitte bedenken, dass sogar das Briefgeheimnis beim Empfänger endet, ein Brief aber i.d.R. hinsichtlich seines Schutzes viel höher bewertet wird als eine E-Mail. Außerdem schreiben Sie selbst, dass es um technische Dinge geht. Etwas anderes wäre es u.U., wenn jemand höchstpersönliche Infos über sich oder andere mitteilt und daher davon ausgehen darf, dass seine Mail nicht weitergeleitet wird - aber selbst das könnte schwierig werden.
Celestro
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Re: Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Beitrag von Celestro »

Liest sich auf anderen Webseiten für mich allerdings ganz anders, als es hier einige andere Personen sehen:

http://www.medienscouts-nrw.de/einsicht ... hrkraefte/

http://www.[Link nicht erlaubt]/Weiterg ... 91402.html
Briefe oder sonstige private Aufzeichnungen dürfen in der Regel nicht ohne Zustimmung des noch lebenden Verfassers und nur in der vom Verfasser gebilligten Weise veröffentlicht werden. Das folgt aus dem in Art. 1, 2 GG verankerten Schutz der Persönlichkeit und gilt daher auch dann, wenn die Aufzeichnungen nicht die individuelle Formprägung aufweisen, die für einen Urheberrechtsschutz erforderlich ist.
(BGHZ BGHZ 13, 334)

Dieses Persönlichkeitsrecht ist ebenfalls Schutzrecht im Sinne des § 823 BGB (BGHZ 24,72).
http://www.ra-kotz.de/vertrauliche_emai ... aessig.htm

Wenn auch im letzten Link ein "Vertraulichkeitsvermerk" enthalten sein muß.
Tastenspitz
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Re: Weiterleitung von (privaten) E-Mails

Beitrag von Tastenspitz »

Der erste Link befasst sich mit Weitergabe und Veröffentlichungen von Chats.
Der zweite link funzt nicht wg. Wortsperre.
Celestro hat geschrieben:Wenn auch im letzten Link ein "Vertraulichkeitsvermerk" enthalten sein muß.
...und eine Weiterleitung an eine bestimmte Person nmE. auch keine Veröffentlichung ist.
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