Hallo
folgender fiktiver Fall.
Person A erstellt in einer geschlossenen Facebook Gruppe ein pikantes Posting.
Nachdem Person A einige antworten erhalten hat löscht sie dieses Posting wieder um sich und
die betreffenden Personen zu schützen.
Person B hat von diesen Posting einen Screenshot erstellt, und stellt diesen Screenshot nun wieder
in die geschlossene FB Gruppe ein. Dabei beruft er sich darauf dass laut Gruppenregeln keine Postings gelöscht
werden dürfen und verteidigt sich mit dem Zitatrecht.
Ein Zitat ist dabei jedoch nicht zu erkennen. Es ist lediglich geschrieben "Hier wird nicht gelöscht" und dazu gibt es
die beiden Screenshots zu sehen.
Hat Person A nun die möglichkeit rechtlich gegen diese ungewollte Veröffentlichung vor zu gehen?
Oder hat Person B das recht weil es ja "in den Regeln" steht.
Screenshot von Posting veröffentlichen
Moderator: FDR-Team
Re: Screenshot von Posting veröffentlichen
Dumm gelaufen... Wenn mit Veröffentlichung des Screenshots kein höherwertiges Rechtsgut verletzt wird, dürfte es kaum sinnvoll und erfolgversprechend sein, dagegen vorzugehen. Außer, man hat Lust, diesen Quatsch demnächst noch vor einem Richter auswalzen zu müssen und sich am Streisand-Effekt zu erfreuen.
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Re: Screenshot von Posting veröffentlichen
Ich weiss zwar nicht, was
Aber
sein soll. Vermutlich ist es aber kein Bild einer Chillischote.Celcite hat geschrieben:ein pikantes Posting.
Aber
interessieren im Rechtsstreit herzlich wenig. Wenn also der hier Urheberrechte verletzt werden, kann man sich nicht mit Gruppenregeln rausreden.Celcite hat geschrieben:Gruppenregeln
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