Meine Frage ist, wo hier definiert wird, was ein "Verbraucher" ist.Der Anbieter [...] ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. [...]
Mir gegenüber wurde die Auffassung vertreten, dass dieser Absatz für Firmenkunden nicht anwendbar ist, ich konnte aber nirgendwo im Gesetz etwas dementsprechdes finden.
"Wohnsitz" ist natürlich bei Firmenumzug nicht so passend, aber §3/14 besagt
"Verbaucher" ist dort nicht definiert.14. „Nutzer“ jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt,
ohne notwendigerweise Teilnehmer zu sein;
Kann mir jemand sagen was ich übersehen habe?
Wie ist die Rechtslage?
Gruß und Dank,
Tobias