§46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz - für wen?

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

Moderator: FDR-Team

tm_an
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 16.02.17, 12:05

§46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz - für wen?

Beitrag von tm_an »

§46 Absatz 8 besagt:
Der Anbieter [...] ist verpflichtet, wenn der Verbraucher seinen Wohnsitz wechselt, die vertraglich geschuldete Leistung an dem neuen Wohnsitz des Verbrauchers ohne Änderung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte zu erbringen, soweit diese dort angeboten wird. [...]
Meine Frage ist, wo hier definiert wird, was ein "Verbraucher" ist.
Mir gegenüber wurde die Auffassung vertreten, dass dieser Absatz für Firmenkunden nicht anwendbar ist, ich konnte aber nirgendwo im Gesetz etwas dementsprechdes finden.
"Wohnsitz" ist natürlich bei Firmenumzug nicht so passend, aber §3/14 besagt
14. „Nutzer“ jede natürliche oder juristische Person, die einen öffentlich zugänglichen
Telekommunikationsdienst für private oder geschäftliche Zwecke in Anspruch nimmt oder beantragt,
ohne notwendigerweise Teilnehmer zu sein;
"Verbaucher" ist dort nicht definiert.

Kann mir jemand sagen was ich übersehen habe?
Wie ist die Rechtslage?

Gruß und Dank,
Tobias
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: §46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz - für wen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

"Verbraucher" ist ein in § 13 BGB definierter Begriff, deshalb muss es nicht in jedem Spezialgesetz stehen.
BGB hat geschrieben:§ 13 Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Grüße, Susanne
tm_an
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 16.02.17, 12:05

Re: §46 Absatz 8 Telekommunikationsgesetz - für wen?

Beitrag von tm_an »

Ah - Danke.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen