JuSchG an schulen und umgehung eines onlinefilter.

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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laundmo
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JuSchG an schulen und umgehung eines onlinefilter.

Beitrag von laundmo »

Hallo recht.de Forum
Ich bin neu hier also verzeiht mir falls ich einen Fehler mache.
die Situation ist die. an meiner Schule(Realschule) haben wir einen Internet Filter der vielen Inhalte sperrt. eigentlich bietet dieser Filter die Funktion an das die Lehrer Themenbereiche für Schüler oder ganze Klassen freigeben. da wenige Lehrer wissen wie das geht gilt für die meisten Klassen der Standard Filter der ziemlich viel sperrt. da das niemandem gefällt hat sich die Schülermitverwaltung entschlossen ohne die Einverständniserklärung der Schulleitung eine E-Mail an alle Schüler zu schreiben die einen weg beschreibt die Filter zu umgehen. meine Befürchtung ist jetzt, dass das gesetzlich nicht erlaubt ist, da das Jugendschutzgesetz bestimmte "schädliche" Themenbereiche für jugendliche verbietet. deshalb wollte ich hier einmal fragen: wie ist die Rechtslage?
danke im Voraus.
-laundmo
Gammaflyer
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Re: JuSchG an schulen und umgehung eines onlinefilter.

Beitrag von Gammaflyer »

"Die Rechtslage" ist schwierig mal eben so zu erläutern, da viele Rechtsbereiche umfasst sind. Daher umreiße ich nur mal groß, und Sie können ggf. nachfragen was Sie genauer interessiert.

Solche Filter sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Sie werden von den Schulen eingesetzt um zu verhindern, dass die Schüler auf dem Schulgelände und während der Schulzeit entsprechende Inhalte besuchen.
Die Gebote des Jugendschutzgesetzes richten sich jedoch an Anbieter und Verantwortliche.
Wenn ein Schüler ergriffene Maßnahmen umgeht, macht er sich nicht nach dem Jugendschutzgesetz strafbar o.ä.
Es können ihn jedoch pädagogische Folgen treffen, da er Regeln verletzt hat. Ähnlich einem sonstigen Verstoß gegen die Schulordnung.

Ob die Schülermitverwaltung evtl. intern, also im Verhältnis Schulleitung -- Schüler, ein Problem deswegen bekommen wird, kann ich nicht abschätzen.
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