Mobilfunkvertrag Widerruf

Domainrecht, Software-Lizenzrecht, Internetauktionshaus [Name geändert], Internetauktionsrecht....

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Ma1k
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Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von Ma1k »

Hallo, ich habe Online einen Mobilfunkanbieter XY Vertrag abgeschlossen und innerhalb von 14 Tagen über die Internet Seite Kündigungsplattform XX widerrufen. Für diesen Service habe ich 3,99€ bezahlt.

Jedoch hat Kündigungsplattform XX den Widerruf nicht verschickt und nun ist die Widerrufszeit verstrichen.

Habe ich Schadensersatz Anspruch gegenüber Kündigungsplattform XX? Immerhin habe ich dort Für etwas bezahlt das nicht Ordnungsgemäß ausgeführt wurde..

Bitte um Hilfe.

Maik
Zuletzt geändert von ktown am 17.05.18, 13:10, insgesamt 2-mal geändert.
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freemont
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von freemont »

Ma1k hat geschrieben:Hallo, ich habe Online einen Mobilfunkanbieter XY Vertrag abgeschlossen und innerhalb von 14 Tagen über die Internet Seite Kündigungsplattform XX widerrufen. Für diesen Service habe ich 3,99€ bezahlt.

Jedoch hat Kündigungsplattform XX den Widerruf nicht verschickt und nun ist die Widerrufszeit verstrichen.

Habe ich Schadensersatz Anspruch gegenüber Kündigungsplattform XX? Immerhin habe ich dort Für etwas bezahlt das nicht Ordnungsgemäß ausgeführt wurde..

Bitte um Hilfe.

Maik

Der Widerruf ist zwar eine gesetzlich besonders ausgestaltete Form der Kündigung, aber eben keine "Kündigung" im engeren Sinne. Genauer gesagt eine Kündigung im Sinne der AGB des angesprochenen Anbieters.

Der wird vermutlich so argumentieren: Widerruf bieten wir gar nicht an, deshalb haften wir nicht.

Kündigen kann man einen Vertrag erst, wenn die Widerrufsfrist abgelaufen ist.

Ich dachte, das sei kostenlos, in den AGB findet sich:
c) Der Nutzer hat weder einen Anspruch darauf, dass das Kündigungsschreiben dem Dritten tatsächlich zugeht, noch dass die Kündigung formwirksam ist oder die Kündigungsfrist eingehalten wird. Die von a. angebotene Dienstleistung erschöpft sich in dem bloßen Versuch, das jeweilige Kündigungsschreiben an den Dritten telekommunikativ zu übermitteln und/oder den Brief auf den Postweg zu bringen, zum Beispiel durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe bei einer Postgeschäftsstelle.
Es geht dabei um Kündigung, nicht Widerruf, wenn dafür aber Geld gfordert wird, stellt sich die Frage, ob diese AGB, die totale Freizeichnung wirksam sind
Ma1k
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Re:Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von Ma1k »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also auf Kündigungsplattform XX wird mit einem Widerruf Schreiben geworben. Und diese Service habe ich für 3,99€ in Anspruch genommen.

Hallo “...”
vielen Dank, dass du deinen X Handyvertrag-Widerruf mit Kündigungsplattform XX versendet hast. Dein Widerruf ist jetzt in unserem Versandprozess.
Du erhältst den Versandnachweis per E-Mail, sobald uns der Eingang der Kündigung bestätigt wird. Hebe ihn gut auf, denn es kann sein, dass du ihn noch einmal brauchst.
Nutze unsere Status-Seite, um dir den aktuellen Stand deines Kündigungsversands anzusehen.
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ktown
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
ktown
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von ktown »

Ihnen fällt es wohl sichtlich schwer ABG zu lesen wie man an den Klarnamen hier erkennen konnte. Ansonsten zitiere ich mal einen anderen Bereich der AGB des besagten Kündigungportales
Funktion Widerrufen
a) Kündigungsplattform XX stellt dem Nutzer mit der kostenpflichtigen Funktion „Widerrufen“ einen Dienst zum Dokumentenversand zur Verfügung, mit dem der Nutzer den Versuch unternehmen kann, ein von uns erstelltes und von ihm selbst individuell angepasstes Widerrufsschreiben oder ein eigenes, von ihm selbst erstelltes Widerrufsschreiben an den von ihm gewählten Empfänger zu übermitteln.
b) Das Abschicken der verbindlichen Bestellung durch den Nutzer gilt als Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages. Der Vertrag kommt mit Zusendung der Auftragsbestätigungs-Email durch Kündigungsplattform XX an den Nutzer zustande.
c) Der Nutzer hat weder einen Anspruch darauf, dass das Widerrufsschreiben dem Dritten tatsächlich zugeht, noch dass der Widerruf formwirksam ist oder die Kündigungsfrist eingehalten wird. Die von Kündigungsplattform XX angebotene Dienstleistung erschöpft sich in dem bloßen Versuch, das jeweilige Kündigungsschreiben an den Dritten telekommunikativ zu übermitteln und/oder einen Brief auf den Postweg zu bringen, zum Beispiel durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe bei einer Postgeschäftsstelle.
d) Die von Kündigungsplattform XX bereitgestellte Hard- und Software unternimmt hierzu nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts durch den Nutzer automatisch den Versuch, das vom Nutzer erstellte Kündigungsschreiben an die vom Nutzer angegebene Faxnummer zu faxen.
Hab den wichtigen Teil mal hervor gehoben.

Ich würde mal sagen: Bezahlt für nix. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
freemont
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Re: Re:Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von freemont »

Ma1k hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Also auf Kündigungsplattform XX wird mit einem Widerruf Schreiben geworben. Und diese Service habe ich für 3,99€ in Anspruch genommen.

Hallo “...”
vielen Dank, dass du deinen X Handyvertrag-Widerruf mit Kündigungsplattform XX versendet hast. Dein Widerruf ist jetzt in unserem Versandprozess.
Du erhältst den Versandnachweis per E-Mail, sobald uns der Eingang der Kündigung bestätigt wird. Hebe ihn gut auf, denn es kann sein, dass du ihn noch einmal brauchst.
Nutze unsere Status-Seite, um dir den aktuellen Stand deines Kündigungsversands anzusehen.
Ja, tatsächlich, ich habe es gefunden.

Komisch, der Widerruf ist ja formlos möglich, ohne jede Begründung. Eigentlich geht das telefonisch, bloß aus Beweisgründen empfiehlt es sich das schriftlich zu machen.

Und was sagen die Künstler dazu? 3.99 für Nichts und dann auch noch jede Haftung ausschliessen?

Und § 355 I Satz 5 BGB:
4Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. 5Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Die Absendung muss aber der Widerrufende beweisen können.
Celestro
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von Celestro »

Ich zahle 3,99 Euro für ein simples "hiermit widerrufe ich Vertrag xxxxxx-xxxxxx" ? Irgendwie hält sich mein Mitleid über den Murks, der dabei jetzt passiert ist, in Grenzen. :roll:
CDS
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von CDS »

Hallo!

Naja, das größere Problem sehe ich eher darin das ein Mobilfunkvertrag - also ein Dienstleistungsvertrag - dann nicht widerrufen werden kann wenn die Leistungserbringung bereits begonnen hat. Dies dürfte spätestens der Zeitpunkt des Zugangs der SIM beim Kunden sein, und gleichzeitig bei den wenigsten Anbietern 2 Wochen dauern.
freemont
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von freemont »

CDS hat geschrieben:Hallo!

Naja, das größere Problem sehe ich eher darin das ein Mobilfunkvertrag - also ein Dienstleistungsvertrag - dann nicht widerrufen werden kann wenn die Leistungserbringung bereits begonnen hat. Dies dürfte spätestens der Zeitpunkt des Zugangs der SIM beim Kunden sein, und gleichzeitig bei den wenigsten Anbietern 2 Wochen dauern.

Nein, mit der letzten Novelle wurde das ausdrücklich klar gestellt, jetzt steht das in § 356 IV BGB:
(4) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Das ist nicht der Fall, der Beginn der Leistungserbringung reicht nicht aus, das Widerrufsrecht bleibt bestehen.

Der Verbraucher muss aber wenn er widerruft die Leistungen anteilig vergüten, die er bereits in Anspruch genommen hat.
CDS
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von CDS »

Und woher wissen wir das "gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert" nicht zutrifft?

Ich würde mal vermuten das sämtliche Mobilfunkanbieter ihre Verträge entsprechend angepasst haben .....
freemont
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von freemont »

CDS hat geschrieben:Und woher wissen wir das "gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert" nicht zutrifft?

Ich würde mal vermuten das sämtliche Mobilfunkanbieter ihre Verträge entsprechend angepasst haben .....
Sie gehen nicht darauf ein, dass entgegen Ihrer Auffassung das Widerrufsrecht nur, bzw. erst vorzeitig erlischt, wenn der Unternehmer den Vertrag vollständig erfüllt hat. Das ist bei einer teilbaren Dienstleistung wie etwa einem Mobilfunkvertrag nicht der Fall, wenn die SIM-Karte eingelegt wird.

Vielleicht ist das verständlich, noch zur früheren Rechtlage:

LG Kiel, Urteil vom 25.03.2009 - 5 O 206/08
https://medien-internet-und-recht.de/pd ... 09_206.pdf
Hinsichtlich der im Klagantrag unter I Ziff. 1
aufgeführten Klausel betreffend das vorzeitige Erlöschen des
Widerrufsrechts des Kunden bei Inanspruchnahme von
Mobilfunkdienstleistungen der Beklagten unter Nut-
zung der ... SIM-Karte oder bei Stellung eines Antrages
auf Rufnummernmitnahme durch den Kunden steht
dem Kläger ein Unterlassungsanspruch nach § 1 UKlaG
iVm. §§ 307, 312 d Abs. 3 Nr. 2 BGB zu. Diese
Klausel verstößt gegen § 307 Abs. 1 iVm Abs. 2 Nr. 1,
§ 355, § 312 d Abs. 3 BGB.
...
Aus der aktuellen Widerrufsbelehrung eines der großen Mobilfunk-Anbieter, Sie brauchen also nicht zu rätseln wie die Belehrung aussieht:
...
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Hinweis:
Wenn Sie den Vertrag widerrufen, betrifft dies den Vertrag im Ganzen. Beinhaltet der Vertrag z.B. auch eine Warenlieferung, dann wird auch diese vom Widerruf erfasst.
...
ralle123
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von ralle123 »

Die von Kündigungsplattform XX angebotene Dienstleistung erschöpft sich in dem bloßen Versuch, das jeweilige Kündigungsschreiben an den Dritten telekommunikativ zu übermitteln und/oder einen Brief auf den Postweg zu bringen, zum Beispiel durch Einwurf in einen Briefkasten oder Abgabe bei einer Postgeschäftsstelle.
Sofern dieser Dienst Geld für die Erbringung dieser Dienstleistung verlangt, müsste er ja zumindest beweisen können, dass ein Kontaktversuch stattgefunden hat.
Kann er das nicht, ist er ggf. Schadensersatzpflichtig.
Hat der fiktive Widerrufende bereits Kontakt mit dem Kündigungsdienst aufgenommen?

Wie hat dieser sich geäußert?
ktown
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Re: Mobilfunkvertrag Widerruf

Beitrag von ktown »

Der TE ist seit Eröffnung dieses Thread hier nicht mehr aufgetaucht.
Ich würde keine Antwort erwarten. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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