2 nießbrauchnehmer auf 1 haus?

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severine de Vaud
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2 nießbrauchnehmer auf 1 haus?

Beitrag von severine de Vaud »

bruder (84 jahre) schenkt vor 8 jahren sein haus an seine schwester (86 jahre). vor ablauf der schenkungsfrist von 10 jahren schenkt die schwester (=mutter) das haus vor 21 jahr weiter an ihren sohn und behält sich notariell wieder nießbrauch an derselben immobilie vor.

geht das überhaupt?

was passiert, wenn

1. der bruder - inzwischen im heim- verarmt und das sozialamt die schenkung vor ablauf der 10 jahre zurückfordert?

2. was passiert dann mit dem schenkungsakt der schwester (=mutter) an den sohn?. kann der rückabgewickelt werden?
hat die notarin hier fahrlässig fehler begangen?

sorry, meine erste anfrage ist irgendwie verschwunden..
Franz Königs
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Beitrag von Franz Königs »

An ein und demselben Grundstück können mehrere Nießbrauchsrechte bestehen. Welches dieser Rechte ausgeübt werden kann, bestimmt sich nach ihrem Rang, d.h. der Reihenfolge ihrer Eintragung in das Grundbuch. Der Inhaber des Rechts mit dem besseren Rang schließt die anderen Berechtigten von der Ausübung ihres Rechts aus, solange sein Recht besteht.

Wenn ein Schenker berechtigt ist, ein Geschenk wegen Verarmung zurückzufordern, der Beschenkte aber nicht mehr Eigentümer des Geschenks ist, hat der Beschenkte dem Schenker den Wert des Geschenks zu ersetzen. Der Beschenkte kann also das Geschenk weiterverschenken. Er kann unter Umständen seinerseits das weiterverschenkte Geschenk wegen Verarmung zurückfordern.

Ein Fehler der Notarin ist nicht zu erkennen.
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