Zutritt verweigert

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Winfried M.
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Zutritt verweigert

Beitrag von Winfried M. »

Hallo,


Person A bekommt als Alleinerbe zu 50% Miteigentum an einem Grundstück mit Haus zugesprochen (Nachlassgericht).


Der andere Miteigentümer M ist mit der Regelung des Testamentes nicht einverstanden und lässt den A nicht in das Haus (M wohnt nicht dort in dem Haus, sowas wie ein Wochenendhaus etc.).

Das Haus ist unbewohnt und versperrt. Alle Schlüssel hat der M.

A schreibt nun M an, dass er jetzt 50% Miteigentumsanteil hat und das Grundstück und das Haus betreten will. M solle ihm die Schlüssel zuschicken.

M meldet sich nicht und schickt auch keine Schlüssel.


Frage: Ist durch die Zutrittsverweigerung ein Straftatbestand erfüllt?

oder liegt eine Ordnungswidrigkeit vor?


Vielen Dank, mit freundlichen Grüssen, Win
Rolf22
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Beitrag von Rolf22 »

Wo ist das Problem?

Ich würde den Schlüsseldienst beauftragen, ein neues Schloß einbauen lassen und den Spieß einfach umdrehen :lol:
Redfox

Beitrag von Redfox »

Rolf22 hat geschrieben:Ich würde den Schlüsseldienst beauftragen, ein neues Schloß einbauen lassen und den Spieß einfach umdrehen :lol:
Vorher müsste man aber auch hier erst prüfen, ob er dies zivilrechtlich darf oder, wenn nicht, er sich sogar strafbar macht.
Gerd aus Berlin
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Beitrag von Gerd aus Berlin »

Auch vor einer Erbschaft hat mutmaßlich Jemand ein (mutmaßlich alleiniges) Nutzungsrecht am (hier zur Hälfte) geerbten Eigentum gehabt.

An diesen kann der (hier neue) Eigentümer sich wenden mit der Bitte, einen Termin zu Besichtigung, Vermessung, Begutachtung, gar Reparatur zu vereinbaren. Einfach so Reinplatzen wäre Hausfriedensbruch - selbst meist bei Abwesenheit des Nutzungsrechteinhabers.

Witzig wäre es, wenn der Erblasser der alleinige Nutzungsrechteinhaber gewesen war. Erbt man dieses dann automatisch mit?

Noch witziger wäre, wenn der andere Mit-Eigentümer Mit-Nutzungsrechteinhaber wäre. Was bei einem Wochenendhaus mutmaßlich auf der Hand liegt und zumindest konkludent vereinbart war.

Dann sollte der Schlüsseldienst aber kaum verboten sein - analog zum Mit-Mieter, der den anderen Mit-Mieter über Nacht aussperrt durch Schlosswechsel. Und wie wäre es hier mit dem Erben des Mit-Mieters, der keinen Schlüssel hat (oder der einen hat)?

Gruß aus Berlin, Gerd
Recht beratungsresistant
ist und bleibt der Querulant.

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