Firmenvererbung an Außenstehende

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Ich_aus_BW
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Firmenvererbung an Außenstehende

Beitrag von Ich_aus_BW »

Hallo,

ich weiß noch nicht mal, ob ich für folgenden hypothetischen Fall hier beim Erbrecht richtig bin:

Nehmen wir folgendes an: Person A hat eine Firma als Einzelkaufmann. Angestellt in abhängigem Beschäftigungsverhältnis bei ihm ist Person B, die auch gleichzeitig der private Lebenspartnermensch von A ist. Person B ist angestellt und besitzt keine Anteile an der Firma und ist mit Person A weder verheiratet noch verpartnert.

Wenn A stirbt, erben die Erben die Firma. Dies wäre von A nicht gewollt. Im Todesfall von A soll die komplette Firma B gehören. Die verwandtschaftlich zu A gehörenden Personen sollen keinen Teil der Firma erben.

Folgende Fallstricke sollen gelten:
1. B soll keine Anteile an der Firma zu Lebzeiten von A besitzen
2. Heirat oder Verpartnerung von A & B sind ausgeschlossen

Wie könnte hier eine rechtliche Lösung zu diesem angenommenen Konstrukt aussehen?

Danke für die Antworten vorab und beste Grüße
SusanneBerlin
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Re: Firmenvererbung an Außenstehende

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich_aus_BW hat geschrieben:Wie könnte hier eine rechtliche Lösung zu diesem angenommenen Konstrukt aussehen?
A schreibt ein Testament und verteilt darin seinen Nachlass nach Belieben.

Die gesetzliche Erbfolge kommt nur dann zum Tragen, wenn kein Testament existiert.
Grundsätzlich steht es jedoch jedem Menschen frei, festzulegen wer nach seinem Tod sein Eigentum erhält und wer Rechtsnachfolger wird. Dazu schreibt man ein Testament.
Grüße, Susanne
Tastenspitz
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Re: Firmenvererbung an Außenstehende

Beitrag von Tastenspitz »

Ich_aus_BW hat geschrieben:Wie könnte hier eine rechtliche Lösung zu diesem angenommenen Konstrukt aussehen?
Ein Testament.

Zu Langsam..
ExDevil67
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Re: Firmenvererbung an Außenstehende

Beitrag von ExDevil67 »

Kann man bei einem Einzelkaufmann überhaupt eine saubere Vererbung der "Firma" an eine einzelne Person vornehmen? Bei Einzelkaufleuten ist doch afaik Privat- und Firmenvermögen eins.
Sicher kann man schon zu Lebzeiten eine gewisse Trennung (ein Konto nur für Geschäftsaktivitäten) vornehmen bzw im Erbfall vorhandene Ware als Geschäftsvermögen einordnen. Aber ich habe so meine Zweifel das man für alles eine klare Lösung finden kann.

Wie wäre z.B. eine Einkommensteuernachzahlung zu bewerten?

Abgesehen von diesen praktischen Problemen sollte man im Hinterkopf behalten, als außenstehender Dritte hat man nur einen Freibetrag von 20 T€ und danach langt der Fiskus mit 30% zu. Das Geld muss dann auch erstmal haben.
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