3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

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urbanh
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3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von urbanh »

Hallo liebes Forum,

Ich und meine Miterben haben da ein Anliegen, das wir nicht klären können. Es gibt eine Pflichtteils Berechtigte die sich noch nicht bei uns gemeldet hat. Nun sind fast 3 Jahre vergangen, doch eine grosse Unsicherheit besteht noch. Wir mussten damals beim Nachlassgericht angeben wer Erbe- oder Pflichtteilsberechtigt ist. Wir konnten die genaue Adresse der Pflichteilsberechtigten nicht angeben, sondern nur in welcher Stadt sie wohnt und den Namen. Wie können wir sichergehen dass diese Person nun vom Nachlassgericht tatsächlich den Brief erhalten hat, ab dem die Frist von 3 Jahren anläuft. Verschickt das Nachlassgericht den Brief per Einschreiben? Was ist wenn das Nachlassgericht die Adresse nicht ermitteln konnte? Hätten das Nachlassgericht uns dann verständigt? Wir nehmen nicht gerne den Kontakt zum Nachlassgericht erneut auf, um nicht "schlafende Hunde" zu wecken. Die Pflichteilsberechtigte ist wohlhabend (weswegen sie auch enterbt wurde), ich hoffe ihr kritisiert das nicht zu arg, dass wir hoffen sie meldet sich nicht oder hat es vergessen. Ich gehe davon aus, dass die 3- Jahres Frist erst anläuft, sobald die Pflichteilsberechtigte von ihrem Pflichteilsanspruch erfahren hat. Ist doch so, oder?
Danke Euch für Eure Hilfe!

Grüsse
CruNCC
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von CruNCC »

ie können wir sichergehen dass diese Person nun vom Nachlassgericht tatsächlich den Brief erhalten hat, ab dem die Frist von 3 Jahren anläuft.
Man könnte ja mal beim NG nachfragen, ob der Pflichtteilsberechtigte ermittelt werden konnte.
Verschickt das Nachlassgericht den Brief per Einschreiben?
Nein.
Was ist wenn das Nachlassgericht die Adresse nicht ermitteln konnte?
Dann beginnt die Frist nicht an zu laufen.
Hätten das Nachlassgericht uns dann verständigt?
Nein.
Ich gehe davon aus, dass die 3- Jahres Frist erst anläuft, sobald die Pflichteilsberechtigte von ihrem Pflichteilsanspruch erfahren hat. Ist doch so, oder?
Die Frist beginnt, nachdem diese Kenntnis vom Testament erhalten hat.
Altbauer
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von Altbauer »

urbanh hat geschrieben:Wir nehmen nicht gerne den Kontakt zum Nachlassgericht erneut auf, um nicht "schlafende Hunde" zu wecken.
Das verstehe ich nicht.
Offenbar möchte doch die Erbengemeinschaft die Angelegenheit geklärt haben.
urbanh hat geschrieben:Wir konnten die genaue Adresse der Pflichteilsberechtigten nicht angeben, sondern nur in welcher Stadt sie wohnt und den Namen.
Da sollte es nicht so schwer schein , die Anschrift zu ermitteln.
CruNCC hat geschrieben:Zitat:
Ich gehe davon aus, dass die 3- Jahres Frist erst anläuft, sobald die Pflichteilsberechtigte von ihrem Pflichteilsanspruch erfahren hat. Ist doch so, oder?

Die Frist beginnt, nachdem diese Kenntnis vom Testament erhalten hat.
Das bedeutet, dass sich die Angelegenheit nicht "aussitzen" läßt.
urbanh
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von urbanh »

Danke Euch für die Antworten . Aha, dann ist ja schon mal einiges geklärt. Also, gehe ich jetzt richtig in der Annahme , dass die Pflichtteilsberechtigte IMMER sagen könnte sie hat keinen Berief vom Nachlassgericht erhalten, weil es ja nicht per Einschreiben versendet wurde . Wo ist da die Rechtssicherheit? Irgendwer, ob wir oder das Nachlassgericht muss doch in irgendeiner Weise sicher gehen können, dass die Person den Brief erhalten hat, oder nicht? Sonst macht die Frist doch keinen Sinn! Wo ist da der Haken? Oder muss die Person sich selbst informieren ob es was zu erben gibt oder nicht. Nein, kann doch nicht sein... MÜSSEN wir es ihr sagen, das sie berechtigte ist? Ich versteh das alles nicht...
Und selbst wenn wir das Nachlassgericht fragen ob sie die Adresse ermitteln können und der Brief versand wurde, wie kann das Gericht später im Zweifelsfalle nachweisen dass die Berechtigte von dem Erbfall Kenntnis genommen hat? Ein Brief kann doch, auch wenn es extrem selten vorkommt, immer verloren gehen... Man kann sich doch immer darauf berufen....?

Grüsse U.
urbanh
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von urbanh »

Hinzufügen will ich noch: natürlich wollen wir die Angelegenheit geklärt wissen, doch wir wollen halt verhindern, dass das Nachlassgericht erneut einen Brief versendet, und erst jetzt die Frist anläuft, wo doch die 3 Jahre fast vorbei sind...
CruNCC
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von CruNCC »

Also, gehe ich jetzt richtig in der Annahme , dass die Pflichtteilsberechtigte IMMER sagen könnte sie hat keinen Berief vom Nachlassgericht erhalten, weil es ja nicht per Einschreiben versendet wurde.
Nein, diese Annahme ist nicht richtig. Die Frist beginnt zu laufen, wenn das NG verschickt - mit ganz normaler Post.
Irgendwer, ob wir oder das Nachlassgericht muss doch in irgendeiner Weise sicher gehen können, dass die Person den Brief erhalten hat, oder nicht?
Nö.
Oder muss die Person sich selbst informieren ob es was zu erben gibt oder nicht.
Nein, das muss sie nicht.
MÜSSEN wir es ihr sagen, das sie berechtigte ist?
Nein.
Und selbst wenn wir das Nachlassgericht fragen ob sie die Adresse ermitteln können und der Brief versand wurde, wie kann das Gericht später im Zweifelsfalle nachweisen dass die Berechtigte von dem Erbfall Kenntnis genommen hat?
Das Gericht muss das nicht nachweisen. Der Berchtigte muss ggf. begründen, weshalb er den Brief des NG nicht erhalten hat (z.B. verzogen, keinen Nachsendeantrag).
Hinzufügen will ich noch: natürlich wollen wir die Angelegenheit geklärt wissen, doch wir wollen halt verhindern, dass das Nachlassgericht erneut einen Brief versendet, und erst jetzt die Frist anläuft, wo doch die 3 Jahre fast vorbei sind...
Was soll das? Entweder wurde der Pflichtteilsberechtigte bereits benachrichtigt (dann läuft die Frist bereits) oder eben nicht (dann läuft die Frist nocht nicht).
Nochmal: es nützt nichts, die Sache "aussitzen" zu wollen.

Wenn man die Nachfrage beim NG scheut, packt man eben das Geld für den Pflichtteilsberechtigten auf ein separates Konto und gut ist.
khmlev
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von khmlev »

Die Durchführung der schriftlichen Bekanntgabe gemäß Paragraph 348 (3) Satz 1 FamFG liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Nachlassgerichts. Soweit ein Fristenlauf in Gang gesetzt wird, wird eine Zustellung als Nachweis jedoch regelmäßig zu empfehlen sein.
BeckOK FamFG/Schlögel FamFG § 348 Rn. 17
Gruß
khmlev
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CruNCC
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von CruNCC »

Ich kenne es so, dass die eröffnete letztwillige Verfügung mit dem Eröffnungsprotokoll mittels einfachem Brief an die Beteiligten übersandt wird. Damit beginnt die Frist an zu laufen.
khmlev
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von khmlev »

Bei Aufgabe zur Post gilt das Schriftstück drei Tage nach der Aufgabe als bekannt gemacht, wenn der Empfänger nicht den Nichterhalt oder den späteren Zugang glaubhaft macht, § 15 Abs. 2 S. 2 FamFG.
Gruß
khmlev
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urbanh
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von urbanh »

Möchte mich einfach bei Euch bedanken für die hilfreichen Tipps. Die Sache, dass die Berechtigte eventuell glaubhaft machen kann (wie auch immer das möglich wäre), dass sie den Erhalt des Briefes verneint, bereitet uns noch Kopfzerbrechen, aber was soll man machen...
Rolf22
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von Rolf22 »

@ CruNCC: Sind Sie ganz sicher, dass das NG den Brief nicht als Einwurfeinschreiben verschickt? Bei einem gewöhnlichen Brief besteht doch keinerlei Rechtssicherheit, ob die Zustelung erfolgt ist oder nicht.
CruNCC
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Re: 3 Jahres Frist Einforderung des Pflichtteils

Beitrag von CruNCC »

Rolf22 hat geschrieben:@ CruNCC: Sind Sie ganz sicher, dass das NG den Brief nicht als Einwurfeinschreiben verschickt? Bei einem gewöhnlichen Brief besteht doch keinerlei Rechtssicherheit, ob die Zustelung erfolgt ist oder nicht.
Ja, da bin ich ganz sicher. :)
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