Wohneigentum Todesfall Ex-Frau

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Fresswuerfel
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Wohneigentum Todesfall Ex-Frau

Beitrag von Fresswuerfel »

Hallo,
für den folgenden Fall wäre ich sehr an einer Aufklärung interessiert.
Ehepaar geschieden.
Wohneigentum vorhanden. Zu je 50% auf Mann und Frau im Grundbuch eingetragen. Hypotheken werden nur von Mann bedient. (Hypothekenverträge von beiden unterschrieben).
Ex-Frau ist verstorben, und Erben werden das Erbe der Ex-Frau ausschlagen.
Wie ist die Rechtslage?
Erbt dann der Staat ? und falls ja, wie verhält sich der Staat sich bezüglich der 50% Wohneigentum ?
Im Voraus schon mal Herzlichen Dank

lg Dirk
locarno

Re: Wohneigentum Todesfall Ex-Frau

Beitrag von locarno »

Wenn tatsächlich kein einziger noch so entfernter Verwandter der Ex-Frau lebt oder alle Erben ausgeschlagen haben, dann erbt tatsächlich der Noterbe namens Staat.
Der Staat haftet aber nur für direkte Nachlassverbindlichkeiten des Erblassers ohne dessen Schulden. Diese ergeben sich hier aus dem Finanzierungsvertrag mit
der Bank. Im Falle der Nachlassüberschuldung stellt der Fiskus einen Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens.
matthias.
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Re: Wohneigentum Todesfall Ex-Frau

Beitrag von matthias. »

Wenn die Erben alle ausschlagen ist ja auch zu vermuten es gibt noch mehr Schulden, als die Kreditrestschulden.

Wobei die beiden dafür wahrscheinlich auch gesamtschuldnerisch haften, die Bank wird die Raten also komplett vom Mann weiter verlangen (für ne halbe Wohnung :-( )
locarno

Re: Wohneigentum Todesfall Ex-Frau

Beitrag von locarno »

Normalerweise unterzeichnen Darlehensnehmer beide eine Erklärung, durch die sie sich der persönlichen Haftung unterwerfen. Die Bank kann dann bis zum Grundschuldbetrag das gesamte Vermögen des Hinterbliebenen vollstrecken.

Also einfach stillschweigend weiterzahlen würde wohl nicht gehen, aber ist ja eh nur fiktiv.
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