Wertbestimmung des Erblassers

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Olha
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Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von Olha »

Hallo zusammen, meine Frage:
Ist ein im Testament durch den Erblasser genannter Schätzwert einer Immobilie verbindlich oder kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden? (Es geht hier nicht um den Pflichtteil, da gibt es ja keine Verbindlichkeit, aber das Testament wurde bereits angenommen).
Wenn ja, wird das aus dem Nachlass bezahlt?
Vielen Dank für Eure Mühe,
Olha
SusanneBerlin
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist ein im Testament durch den Erblasser genannter Schätzwert einer Immobilie verbindlich
Natürlich nicht. Der Erblasser kann doch gar nicht wissen, was die Immo bei seinem Tod einmal wert ist.

Ich kann als armer Schlucker mit gerademal 3,50€ auf dem Konto in mein Testament schreiben: "Meine Millionen vererbe ich meinem Neffen Egon". Egon muss dann natürlich nicht Erbschaftssteuer auf eine Million Euro bezahlen.

kann ein Gutachten in Auftrag gegeben werden? Wenn ja, wird das aus dem Nachlass bezahlt?
Kommt darauf an, wozu das Gutachten dienen soll.

- Um den Nachlasswert für die Erbschaftssteuererklärung zu bestimmen: die Gutachtenkosten werden als Nachlasskosten vom Wert des Nachlasses abgezogen.

- Wenn sich die Erben bei der Aufteilung des Nachlasses nicht einigen können, wieviel das Haus wert ist: die Kosten des Gutachtens werden aus dem Nachlass gezahlt, also von beiden (allen Erben) getragen.
Grüße, Susanne
khmlev
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von khmlev »

Der Erblasser kann z.B. bei einer Teilungsanordnung sehr wohl den Wert festlegen, der als Berechnungsgrundlage für eine etwaige Ausgleichszahlung dienen soll.
Gruß
khmlev
- out of order -
Altbauer
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von Altbauer »

Da sollte es schon Grenzen geben !

Stellen Sie sich mal das folgende Testament vor :

A und B sind meine gesetzlichen Erben.
Sie sollen zu gleichen Teilen erben.

A erhält meine schuldenfreie Villa an der Elbchausse.

B erhält meinen Radiergummi, der genau so viel wert ist wie die o.g. Villa
Olha
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von Olha »

Danke vielmals schon mal für die Antworten.
Das wäre dann aber schon noch interessant, weil es genau um das geht: Das Erbe soll anteilig aufgeteilt werden und die im Testament genannte Summe (Wörtlich: "... im Wert von ca. (...) Euro...") soll angerechnet werden, auch wenn der vom Erblasser genannte Wert nicht realistisch ist..
Sind dann ggf. sogar noch Ausgleichszahlungen einforderbar?
LG,
Olha
Olha
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von Olha »

Um bei dem vorigen Vergleich zu bleiben:
B erhält den Radiergummi im Wert von 1 Million Euro und muss nun A noch Ausgleich zahlen, da die Villa ja nur 800.000 Euro Wert war?
matthias.
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von matthias. »

Da muss man schon den genauen Wortlaut kennen und die Umstände.

Es ist zu ermitteln, was der Wille des Erblassers war.
Das ist nicht immer unbedingt einfach zu erkennen.

Zumal die Erben ja eigene Interessen haben und in best. Sätzen gerne das sehen, was ihnen Vorteil bringt :devil:
windalf
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von windalf »

Altbauer hat geschrieben:Da sollte es schon Grenzen geben !

Stellen Sie sich mal das folgende Testament vor :

A und B sind meine gesetzlichen Erben.
Sie sollen zu gleichen Teilen erben.

A erhält meine schuldenfreie Villa an der Elbchausse.

B erhält meinen Radiergummi, der genau so viel wert ist wie die o.g. Villa
Angenommen B wäre tiefenentspannter Erbe und würde dagegen nichts unternehmen und auch nicht ausschlagen. Würde das Finanzamt für den Radiergummi dann Erbschaftssteuer ohne Ende sehen wollen?
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
khmlev
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Re: Wertbestimmung des Erblassers

Beitrag von khmlev »

Es ist immer schwierig, auf derartige überzogenen Beispiele eine vernünftige Diskussion aufzubauen. Radiergummi im Wert von EUR 1.000.000 dürfte wohl nur dann realistisch sein, wenn es ein Kunstwerk eines bekannten Künstlers, z.B. Gerhard Richter, ist. Dann ist es aber kein Radiergummi mehr. Von daher macht es keinen Sinn den Gedanken weiter zu verfolgen.
Gruß
khmlev
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