per mündl. Kaufvertrag verkauftes Auto, aus Erbmasse lösen

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krebat
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per mündl. Kaufvertrag verkauftes Auto, aus Erbmasse lösen

Beitrag von krebat »

Liebe Recht-Foren Gemeinde,

folgender fiktiver Fall in Sachen Erbrecht:
Nach dem Tod des Erblassers wurde dessen Erbe von allen möglichen Erben ausgeschlagen.
Zu dessen Lebzeiten hatte der Erblasser ein Auto per Finanzkauf erworben und dieses auch im Laufe der Zeit abgezahlt. Da der Verstorbene zu dessen Lebzeiten das Auto nicht mehr benötigt hat, da dieser ins Ausland verzogen ist, hat er das auto per mündlichem Kaufvertrag der Freundin des Sohnes verkauft. Hierzu gibt es keine schriftlichen Nachweise/Kaufverträge. Der Verstorbene hat sich vor seinem Tod ca. 2 Jahre nachweislich im Ausland aufgehalten. Der Finankauf lief währenddessen normal weiter, die Raten wurden vom verstorbenen abbezahlt, die Freundin hat die fälligen Raten dem Verstorbenen via online Überweisung überwiesen, was nachgewiesen werden kann. Das auto war währenddessen angemeldet und versichert in Deutschland (auf den verstorbenen). Nachdem der Finanzkauf abgeschlossen war, hat die Freundin die Raten bis zum vereinbarten Kaufpreis weiter abbezahlt.

Der KFZ- Brief wurde mit Abschluss des Kredites versandt und lautet auf den Verstorbenen.

Da vor dem Tod hierzu keine Offizielle Eintragung /Kaufvertrag oder sonstige Ummeldungen erfolgt sind und das Erbe von sämtlichen möglichen Erben ausgeschlagen wurde stellt sich nun die Frage, was mit dem Auto passiert. Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Daher meine Frage, wie ist die Rechtslage hier?

Vielen Dank vorab.
Ratsuchender