endfälliges Darlehen mit Beleihung einer Lebensversicherung

Moderator: FDR-Team

Solderdot
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 12.01.07, 20:23

endfälliges Darlehen mit Beleihung einer Lebensversicherung

Beitrag von Solderdot »

Hallo!

Gegeben sei die folgende Konstellation: A besitzt eine Immobilie, die mit einem endfälligen Darlehen finanziert wird. Als Sicherheit für das Darlehen fungiert eine Lebensversicherung, die an die Bank verpfändet ist.

Es gibt 3 Erben: B, C und D. B soll die Immobilie von A erben, C und D die restlichen Teile des Vermögens von A.

Wie genau wird nun mit der Lebensversicherung verfahren?

Ich sehe folgende Szenarien:
1) Die Lebensversicherung deckt exakt die Restschuld. B erhält die Immobilie, welche frei von Lasten ist.
2) Die Lebensversicherung deckt mehr als die Restschuld. B erhält die Immobilie, welche frei von Lasten ist. Der die Restschuld übersteigenden Betrag geht in das restliche Vermögen des A ein und wird unter C und D aufgeteilt.
3) Die Lebensversicherung deckt weniger als die Restschuld. B erhält die Immobilie, diese ist aber nicht frei von Lasten und ggfs. muss B ein Darlehen aufnehmen, um die Restschuld abzuzahlen.

Habe ich die Szenarien so korrket dargestellt?

Ist es möglich, ein Testament so zu formulieren, dass im Fall von 3) die Restschuld zunächst vom restlichen Vermögen beglichen wird, bevor es unter C und D aufgeteilt wird?

Vielen Dank schon mal für Eure Einschätzung!
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: endfälliges Darlehen mit Beleihung einer Lebensversicher

Beitrag von SusanneBerlin »

Zu 3) Die Restschuld geht auf alle Erben gemeinsam über, da die Verpflichtung aus dem Darlehensvertrag auf alle 3 Erben vererbt wird. Die Bank kann von jedem Erben (aber insgesamt nur einmal) die Abzahlung des Darlehens wie im ursprünglichen Vertrag mit dem Erblasser vereinbart, fordern.
Ist es möglich, ein Testament so zu formulieren, dass im Fall von 3) die Restschuld zunächst vom restlichen Vermögen beglichen wird, bevor es unter C und D aufgeteilt wird?
Im Innenverhältnis kann der Erblasser den Erben aufgeben, so zu verfahren. Im Außenverhältnis der Bank gegenüber, haften alle Erben gemeinschaftlich für das Darlehen.
Grüße, Susanne
Solderdot
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 92
Registriert: 12.01.07, 20:23

Re: endfälliges Darlehen mit Beleihung einer Lebensversicher

Beitrag von Solderdot »

Danke für die Info!
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen