Ehemann + 2 Minderjährige Kinder Ehefrau verstirbt. Gesetzliche Erbfolge, da kein Testament. Zugewinngemeinschaft.
Wer würde den "Erbteil" der Kinder erben, wenn diese über die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes ihr Erbe ausschlagen ?
Ausschlagung Kinder - Erbfolge
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Ausschlagung Kinder - Erbfolge
Die Eltern der Ehefrau zusammen mit dem Ehemann.
Sind beide Eltern der Frau bereits vorverstorben, dann die gesetzlichen Erben 2. Grades zusammen mit dem Ehemann.
Sind beide Eltern der Frau bereits vorverstorben, dann die gesetzlichen Erben 2. Grades zusammen mit dem Ehemann.
Grüße, Susanne
Re: Ausschlagung Kinder - Erbfolge
Ergänzung:
Wenn die Kinder ausschlagen, dann erhöht sich der Erbanteil des Ehemannes von 50% auf 75%.
Die übrigen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen).
Nur wenn auch keine Erben 2. Ordnung und keine Großeltern vorhanden sind, erbt der Ehemann alleine.
Wenn die Kinder ausschlagen, dann erhöht sich der Erbanteil des Ehemannes von 50% auf 75%.
Die übrigen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen).
Nur wenn auch keine Erben 2. Ordnung und keine Großeltern vorhanden sind, erbt der Ehemann alleine.
-
- Letzte Themen