geht füheres Testament vor gesetzlicher Erbfolge?

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Bockwursthans
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geht füheres Testament vor gesetzlicher Erbfolge?

Beitrag von Bockwursthans »

Hallo, folgender fiktiver Fall.

Mann, 55 Jahre ist Single und hat Wohn- Eigentums 2002, er hat 2005 ein Testament gemacht, indem seine Schwester, 40 Jahre,im Falle seines Todes alles erben soll.
Nun lernt er 2009 Frau kennen und heiratet diese 2010.
Frau steht aber nicht im Grundbuch für das gemeinsam bewohnte Eigentum. Mann vergisst Testament.
2017 stirbt Mann plötzlich und Frau soll aus dem Haus und nichts erben, da sie nicht im Grundbuch steht. Schwester des Mannes beansprucht gesamtes Eigentum und die Frau, die nun Witwe ist, soll raus.
Wie ist hier die Rechtslage?
SusanneBerlin
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Re: geht füheres Testament vor gesetzlicher Erbfolge?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

endlich mal ein Fallbeispiel, bei dem das Testament angefochten werden kann.
BGB hat geschrieben:§ 2079 Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten
Eine letztwillige Verfügung kann angefochten werden, wenn der Erblasser einen zur Zeit des Erbfalls vorhandenen Pflichtteilsberechtigten übergangen hat, dessen Vorhandensein ihm bei der Errichtung der Verfügung nicht bekannt war oder der erst nach der Errichtung geboren oder pflichtteilsberechtigt geworden ist. Die Anfechtung ist ausgeschlossen, soweit anzunehmen ist, dass der Erblasser auch bei Kenntnis der Sachlage die Verfügung getroffen haben würde.
Zum Ausführen der Anfechtung siehe auch die §§ 2080 und 2081 BGB.

Ist das Testament wirksam angefochten, dann tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Grüße, Susanne
Bockwursthans
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Re: geht füheres Testament vor gesetzlicher Erbfolge?

Beitrag von Bockwursthans »

Vielen Dank!

Dann auf in den (Rechts-)kampf.
khmlev
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Re: geht füheres Testament vor gesetzlicher Erbfolge?

Beitrag von khmlev »

Wenn im Testament allerdings die Verfügung getroffen wurde, dass die Anordnungen unabhängig davon gelten sollen, welche Pflichtteilsberechtigten der Erblasser hinterlässt, dann besteht wenig Aussicht auf Erfolg.
Gruß
khmlev
- out of order -
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