Hallo zusammen
Gerne möchte ich folgendes in die Runde fragen:
Immer wieder taucht der Begriff «Witum» (oder auch «Widum», etc., im Mundart oft auch «Widdem») auf in Zusammenhang mit der Überlassung von Immobilien.
Kann man als Hausbesitzer regeln, wem die Immobilie überlassen wird, im Falle des Ablebens?
Greift in diesem Falle immer die Erbfolge oder kann auch eine Schenkung, die für den Fall des Ablebens, vereinbart werden?
Herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Herzliche Grüsse
Max
Überlassung im Todesfalle
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Re: Überlassung im Todesfalle
Das Ganze nennt man dann wohl Testament. Dazu kann man sich bei einem Notar beraten lassen und entsprechende Regelungen zb. zum Wohnrecht auf Lebenszeit in einer Immobilie oder einer Schenkung derselben verfügen.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Erbschaftssteuer zu legen. Hier kann es je nach Grad der Verwandtschaft durchaus zu hohen Forderungen (auch beim Wohnrecht) kommen.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Erbschaftssteuer zu legen. Hier kann es je nach Grad der Verwandtschaft durchaus zu hohen Forderungen (auch beim Wohnrecht) kommen.
Re: Überlassung im Todesfalle
oleander66 hat geschrieben: Kann man als Hausbesitzer regeln, wem die Immobilie überlassen wird, im Falle des Ablebens?
Ja.
Das heißt aber nicht unbedingt, dass die restlichen Erben dann leer ausgehen, wenn es z.b. nur allein das Haus zu vererben gibt.
Der Erbe muss dann evtl. Ausgleichszahlungen leisten, die nicht unerheblich sein können, von daher ist immer auch zu fragen ob das wirklich die sinnvollste Lösung ist.
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