Nachlassverzeichnis

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fafari
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Nachlassverzeichnis

Beitrag von fafari »

Hallo,

ich habe folgende Fragen zu den Kosten eines Nachlassverzeichnisses, dazu, wann Verzug eintritt bzw. wann vom Erben Anwaltskosten für die Auskunftserteilung zu übernehmen sind und um was für ein Verzeichnis es sich hier handelt. Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten zur Klärung der Rechtslage.

Hier der Sachverhalt:
Erblasser A hat zusammen mit seiner 2. Ehefrau B ein Testament aufgesetzt, in dem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen. Kind K (aus erster Ehe von A) fordert nun nach dem Ableben von A von B ein geordnetes Nachlassverzeichnis sowie die Zahlung des Pflichtteils mit einer 3-Wochen-Frist. B geht zu Notar N, um eins aufsetzen zu lassen.

1. Normalerweise würden die Kosten für ein notarielles aus dem Nachlass gezahlt, aber wer hat die Kosten zu tragen, wenn K zunächst ein normales gefordert hatte (und damit eventuell zufrieden gewesen wäre)?
2. N meldet sich nach 2 Wochen und sagt, er könne möglicherweise die Frist nicht einhalten, wolle es aber versuchen (N gibt zudem an, er wäre auch mit der gesamten Nachlassverwaltung beauftragt.). Er gibt kein bestimmtes Datum an. Tritt nach Ablauf der 3 Wochen dann Verzug ein, mit dem Verzugszinsen anfallen? Wird der Verzug durch den Brief von N irgendwie ausgesetzt?
3. Muss B nach Ablauf der 3 Wochen die Kosten für den Anwalt von K zahlen, um die Auskunftserteilung durchzusetzen?
4. Unklar ist für K, ob es sich nun bei dem von N erstellten Verzeichnis um ein sogenanntes notarielles Nachlassverzeichnis handelt (weil N Notar ist), bei dessen Erstellung K gern zugegen wäre (eventuell mit dem eigenen Anwalt). Wie ist die Rechtslage für K?