Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

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Tugelbend
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Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von Tugelbend »

Hallo liebe Leute von Recht.de!

Ich versuche meine Frage im Bezug zur Rechtslage möglichst knapp zu halten:

Es gibt eine Erblasserin und dazu mehrere Pflichtteilsberechtigte sowie einen Alleinerben. Zu vererben hatte Sie etwas Geld auf zwei Konten, die mittlerweile auch schon aufgelöst sind. Nun sind die Kontoauszüge zum Todeszeitpunkt angekommen, jedoch war der Betrag auf den Konten zum Todeszeitpunkt knapp 2000 EUR höher als zur Auszahlung. Ich kann nur vermuten, dass die Differenz durch Miete und Nebenkosten der Wohnung bis zum Zeitpunkt der Mietkündigung zustande gekommen ist, aber dafür fehlen jegliche Belege.

Meine Frage ist nun, ob die Pflichtteilsansprüche auf der Nachlassmasse zum Todeszeitpunkt basieren oder auf die spätere Auszahlung, die letztendlich 2000 EUR weniger beträgt. Falls ersteres zutreffen sollte, stellt sich für mich natürlich gleich die Frage, wer für die 2k EUR Differenz aufzukommen hat. Falls letzteres zutreffen sollte, stellt sich noch die Frage, ob der Testamentsvollstrecker die Differenz zu rechtfertigen hat und wie er das am Besten tun sollte.


Zusammengefasst:
Der Kontostand der Erblasserin war zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung. Auf welche Summe basieren nun die Pflichtteilsansprüche und wie hat sich der Testamentsvollstrecker zu verhalten?

Ich wäre für jegliche Hilfe sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen
Pirate
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Re: Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von Pirate »

Der Pflichtteilsanspruch bezieht sich auf das Erbe, das aus Guthaben und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Todes besteht. Insoweit macht es wenig Sinn, über Kontostände zu spekulieren, wenn man nicht die einzelnen Buchungen kennt. Denkbar sind, wie schon angeführt, Miete, Nebenkosten, Beerdigungskosten etc.
ktown
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Re: Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von ktown »

Tugelbend hat geschrieben:die mittlerweile auch schon aufgelöst sind.
:shock: und dazu gibt es keinen finalen Kontoauszug?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Tugelbend
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Re: Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von Tugelbend »

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Ich glaube ich habe mich etwas undeutlich ausgedrückt :oops: :lol:


Nochmal übersichtlich zusammengefasst:

Die Bank hat dem Testamentsvollstrecker 8 000 EUR (fiktive Summe) ausgezahlt, einige Zeit nach dem Todeszeitpunkt der Erblasserin. Es gab dazu auch einen finalen Kontoauszug, ktown.
Jedoch kam jetzt erst der Kontoauszug zum Todeszeitpunkt an, der zeigt, dass damals 2 000 EUR mehr auf dem Konto waren - also insgesamt 10 000 EUR.
Die geklärten Nachlassverbindlichkeiten (Beerdigung, Wohnungsräumung, Testamentsvollstreckerzeugnis) sind jedoch nicht für die Differenz verantwortlich und zwischenzeitlich hatte auch niemand Zugriff auf das Konto. Vermutlich sind Miete und Nebenkosten bis zum Zeitpunkt der Mietkündigung für die Differenz verantwortlich, aber dem Testamentsvollstrecker fehlen die entsprechenden Belege und Kontoauszüge.

Was hat der Testamentsvollstrecker nun zu tun? Muss er die 2 000 EUR Differenz rechtfertigen, Belege und Auszüge beantragen und die Nachlassverbindlichkeiten entsprechend ergänzen, bevor die Erbmasse verteilt werden kann oder reicht der finale Kontoauszug als Basis zur Verteilung aus?

Nebenbei bemerkt sind mehrere Anwälte involviert, die die Pflichtteilsberechtigten verteidigen und der Testamentsvollstrecker muss aus dem Grunde peinlich genau auf Details achten.
ktown
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Re: Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von ktown »

Tugelbend hat geschrieben:Jedoch kam jetzt erst der Kontoauszug zum Todeszeitpunkt an, der zeigt, dass damals 2 000 EUR mehr auf dem Konto waren - also insgesamt 10 000 EUR.
dann sollten im finalen Auszug die Kontobewegungen von 10.000.- auf 8.000.- erkennbar sein. Normalerweise sollte eine lückenlose Kontoführung vorliegen.
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Tugelbend
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Re: Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von Tugelbend »

@ktown
Leider ist im finalen Kontoauszug nur eine Übersicht vom Monat vor der Auszahlung an den Testamentsvollstrecker. Der Todeszeitpunkt der Erblasserin liegt jedoch schon etwas länger zurück.
SusanneBerlin
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Re: Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von SusanneBerlin »

Dann soll der Testamentsvollstrecker eben die fehlenden Kontoauszüge von der Bank besorgen, kopieren und die Kopien an die Erben, Pflichtteilsberechtigten und deren Anwälte verteilen. Kann doch nicht so schwer sein und mit einer Sekunde nachdenken hätte man auch selber darauf kommen können.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Kontostand zum Todeszeitpunkt höher als zur Auszahlung.

Beitrag von ktown »

Tugelbend hat geschrieben:@ktown
Leider ist im finalen Kontoauszug nur eine Übersicht vom Monat vor der Auszahlung an den Testamentsvollstrecker. Der Todeszeitpunkt der Erblasserin liegt jedoch schon etwas länger zurück.
Es sollte aber im eigenen Interesse des Testamentsvollstreckers sein, alles lückenlos dokumentieren zu können.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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