Nießbrauchsverzicht - ist ein Notar erforderlich?

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Madivaru
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Nießbrauchsverzicht - ist ein Notar erforderlich?

Beitrag von Madivaru »

Hallo,

mit einem Freund hatte ich vorhin eine Debatte über den Nießbrauchsverzicht. Wir haben über den möglichen Fall gesprochen, dass Frau X, die ihrem Sohn eine Immobilie geschenkt hat, das Nießbrauchsrecht behalten hat. Nun soll es an den Sohn übertragen werden.

Mein Freund ist der Meinung, dass der Sohn den Vertrag über den Nießbrauchsverzicht selber unterschreiben kann, weil er im Besitz einer Generalvollmacht von Frau X ist. Ich hingegen vermute, dass die Mutter den Verzicht selbst unterschreiben muss, denn dieser könnte für sie - einen bösen Sohn vorausgesetzt - unangenehme Folgen haben. Also sollte sie - Kraft ihrer Unterschrift - voll hinter dieser Entscheidung stehen.

Kann ein solcher Vertrag durch die genannten Personen selbst aufgesetzt und unterschrieben werden oder muss ein Notar eingeschaltet werden? Die Schenkung der Immobilie mit Nießbrauchsvorbehalt der Mutter wurde notariell abgesegnet.

Gruß
Madivaru
hambre
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Re: Nießbrauchsverzicht - ist ein Notar erforderlich?

Beitrag von hambre »

Ein Notar muss sowieso eingeschaltet werden, da es sich auch bei der Löschung des Nießbrauchrechtes um ein Grundstücksgeschäft handelt.

Wenn der Sohn eine notarielle Generalvollmacht hat, dann könnte er im Prinzip derartige Geschäfte im Namen seiner Mutter trotz Einschaltung eines Notars machen. Im speziellen Fall müsste er das Geschäft aber mit sich selbst abschließen. Es wäre also nach § 181 BGB als verbotenes Insichgeschäft einzustufen. Wenn die Generalvollmacht eine Befreiung vom § 181 BGB vorsieht, dann ginge aber selbst das.

Dann muss noch betrachtet werden, ob der Sohn eine angemessene Ablösung für das Nießbrauchrecht zahlt. Wenn das nicht der Fall ist, dann würde sich der Sohn der Untreue (§ 266 StGB) schuldig machen, wenn er ein Geschäft mit Hilfe der Vollmacht abschließt, das für die Vollmachtgeberin ausschließlich nachteilig ist und er keine Genehmigung durch die Vollmachtgeberin hat.

Zusammenfassung:
Auch wenn die Vollmacht so gestaltet ist, dass sie die Löschung des Nießbrauchrechtes durch den ermöglicht, so steht der Sohn mit so einer Handlung mit einem Bein im Gefängnis. Er sollte daher unbedingt sicherstellen, dass er für den Fall des Falles beweisen kann, dass die Mutter ihn beauftragt hat, das Nießbrauchrecht zu löschen. Dann kann die Mutter aber auch gleich selbst unterschreiben.

Da es außerdem ungewöhnlich ist, dass eine Generalvollmacht eine Befreiung vom § 181 BGB vorsieht, wird es aber gar nicht erst so weit kommen.
Madivaru
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Re: Nießbrauchsverzicht - ist ein Notar erforderlich?

Beitrag von Madivaru »

hambre hat geschrieben: § 181 BGB
Ist in der Generalvollmacht enthalten.
hambre hat geschrieben: Dann muss noch betrachtet werden, ob der Sohn eine angemessene Ablösung für das Nießbrauchrecht zahlt.
Die Übertragung auf den Sohn wäre doch eine Schenkung, oder etwa nicht?
SusanneBerlin
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Re: Nießbrauchsverzicht - ist ein Notar erforderlich?

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Übertragung auf den Sohn wäre doch eine Schenkung, oder etwa nicht?
Wenn die Löschung des Nießbrauchs ohne Gegenleistung erfolgt, dann ist das eine Schenkung, ganz recht.

Aber auch wenn die notarielle Vollmacht Rechtsgeschäfte nach §181 BGB zulässt, darf der Vollmachtnehmer keine Rechtsgeschäfte tätigen, die dem Vollmachtnehmer schädigen. Außer die Vollmachtgeberin wäre mit dem Rechtsgeschäft zu ihrem Nachteil einverstanden und will das so, dass sie auf den Nießbrauch ohnw Gegenleistung verzichtet.
Grüße, Susanne
Madivaru
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Re: Nießbrauchsverzicht - ist ein Notar erforderlich?

Beitrag von Madivaru »

Vielen Dank für Eure Beiträge - jetzt herrscht Klarheit.
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