Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

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Papillon83
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Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von Papillon83 »

Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier im Erbrecht richtig bin mit meiner Frage. Ich musste mich zum Glück bisher nicht mit solchen Dingen auseinandersetzen.
Ich hätte eine Frage und zwar hat sich mein damaliger Lebensgefährte im Jahr 2012 das Leben genommen. Wir waren nicht verheiratet, haben aber ca. 6 Monate zusammen in seiner Wohnung gelebt.
Ich habe bei der Staatsanwaltschaft damals die Anfrage gestellt ob ich das Recht habe Akteneinsicht zu nehmen. Dies ginge angeblich nur mit der Vollmacht der "Erben"... ist diese Information so richtig?
Oder bekomme ich auch so Akteneinsicht ohne Vollmacht, z.B. wenn ich mich an einen Anwalt wende und über diesen Akteneinsicht anfordere?

Wer wären dann in diesem Fall die "Erben"? Zum damaligen Todeszeitpunkt lebte er in Scheidung (Verfahren lief über Anwälte, jedoch wurde die Scheidung nicht durch das Gericht vollzogen). Zudem gingen aus der Ehe 2 Kinder hervor (zum jetzigen Zeitpunkt noch minderjährig).

An wen müsste ich mich dann zwecks Vollmacht wenden und habe ich überhaupt eine Chance in die Akte Einsicht zu erhalten?

Herzlichen Dank für die Auskunft!
ratlose mama
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Re: Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von ratlose mama »

Erben sind die Kinder. An die müsstest du dich wenden.

Aber wozu die Ermittlungsunterlagen einsehen? Was meinst du dort zu finden ,was du bisher nicht weisst?
matthias.
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Re: Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von matthias. »

Beim Staatsanwalt ginge es wohl um die Frage des Suizides?
Wieso willst/wolltest du da Akteneinsicht?
Papillon83
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Re: Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von Papillon83 »

Da die Kinder noch minderjährig sind, müsste ich mich demnach an deren Vormund (also die Mutter) wenden oder?
Sie müsste mir demnach die Vollmacht geben?

Ich erhoffe mir durch die Akteneinsicht damit endgültig abschließen zu können... Ich möchte den Polizeibericht lesen (Todeszeitpunkt, wer hat ihn gefunden, wann wurde er gefunden, etc.) Und evtl. die Fotos dazu sehen... auch wenn das grausam erscheinen mag. Für mich ist das wichtig.
ratlose mama
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Re: Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von ratlose mama »

Wenn die Kinder noch minderjährig sind müsste es tatsächlich über die Mutter laufen.
Aber ich glaube nicht ,dass sie dazu gezwungen werden kann diese Vollmacht auszustellen, wenn sie (oder die Kinder) das nicht wollen.
matthias.
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Re: Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von matthias. »

Papillon83 hat geschrieben:
Ich erhoffe mir durch die Akteneinsicht damit endgültig abschließen zu können... Ich möchte den Polizeibericht lesen (Todeszeitpunkt, wer hat ihn gefunden, wann wurde er gefunden, etc.) Und evtl. die Fotos dazu sehen... auch wenn das grausam erscheinen mag. Für mich ist das wichtig.
Ein Anrecht sehe ich da aber auch nicht. Du bist letztlich ein Fremder ohne Rechte.
winterspaziergang

Re: Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von winterspaziergang »

Papillon83 hat geschrieben:...

Wer wären dann in diesem Fall die "Erben"? Zum damaligen Todeszeitpunkt lebte er in Scheidung (Verfahren lief über Anwälte, jedoch wurde die Scheidung nicht durch das Gericht vollzogen). ...
Nicht vollzogen heißt rechtlich, getrennt lebend.
Das ist auch eine Frage: Was gilt erbrechtlich bei getrennt lebenden Paaren, wenn einer vor Einreichen :?: der Scheidung bzw. vor dem rechtsgültigen Abschluss verstirbt?
An wen müsste ich mich dann zwecks Vollmacht wenden und habe ich überhaupt eine Chance in die Akte Einsicht zu erhalten?
da kann man sich leider nur den vorherigen Antworten anschließen. Noch-Ehefrau als rechtliche Vertretung der minderjährigen Kinder, aber vielleicht noch als Erbin selbst :?:
SusanneBerlin
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Re: Akteneinsicht bei Suizid für Lebensgefährten möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

winterspaziergang hat geschrieben:Nicht vollzogen heißt rechtlich, getrennt lebend.
Das ist auch eine Frage: Was gilt erbrechtlich bei getrennt lebenden Paaren, wenn einer vor Einreichen :?: der Scheidung bzw. vor dem rechtsgültigen Abschluss verstirbt?
Es zählt ab Vollendung des Trennungsjahrs das Einreichen des Scheidungsantrag des Erblassers, bzw. das Zustimmen auf den Antrag des Gegenparts.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1933 Ausschluss des Ehegattenerbrechts
Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte.
Grüße, Susanne
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