Hallo zusammen,
folgender theoretischer Fall.
Ehepaar P1 und P2 haben keine Kinder. P1 verstirbt und hinterlässt neben P2 noch einen Elternteil E1, Elternteil E2 ist bereits verstorben.
P1 hat keine Geschwister.
Nun schlägt E1 das Erbe aus. Wer erbt den Teil von E1?
- P2 oder
- Geschwister von E1 oder
- Geschwister von E1 und Geschwister von E2?
Gruß Terse
Wer erbt nach Erbausschlagung
Moderator: FDR-Team
Re: Wer erbt nach Erbausschlagung
Wieso sollen die Geschwister von E1 (also die Tanten und Onkel) hier was erben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung
Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.
Terse
Terse
Re: Wer erbt nach Erbausschlagung
Es gibt doch so schöne Rechner hier im Netz dafür.Terse hat geschrieben:Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.
Terse
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung
Die richtige Anwort ist:Ehepaar P1 und P2 haben keine Kinder. P1 verstirbt und hinterlässt neben P2 noch einen Elternteil E1, Elternteil E2 ist bereits verstorben.
P1 hat keine Geschwister.
Nun schlägt E1 das Erbe aus. Wer erbt den Teil von E1?
P2 wird in diesem Fall Alleinerbe.- P2
Das ist zwar ganz richtig, ist aber nicht der entscheidende Grund. Wenn ein Erbe bereits vor dem Erblasser P1 verstorben ist oder ausschlägt, dann erben nicht dessen Erben, sondern die nächsten Erben von P1 in der Erbfolge. Das sind dann ebenfalls die Geschwister von E1, und zwar sind die Geschwister von E1 Erben dritter Ordnung von P1.Terse hat geschrieben:Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.
Als Erben dritter Ordnung gehen sie aber leer aus, weil der Ehegatte von P1 vorhanden ist.BGB hat geschrieben:§ 1926 Gesetzliche Erben dritter Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Jemand, der ausgeschlagen hat, gilt als "nicht vorhanden" wegenBGG §1931 hat geschrieben:(2) Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
BGB hat geschrieben:§ 1953 Wirkung der Ausschlagung
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte;
Grüße, Susanne
Re: Wer erbt nach Erbausschlagung
Ja, wenn E1 stirbt aber noch lebt er/sie.Terse hat geschrieben:Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.
Terse
Re: Wer erbt nach Erbausschlagung
Danke Susanne,SusanneBerlin hat geschrieben: Jemand, der ausgeschlagen hat, gilt als "nicht vorhanden" wegenBGB hat geschrieben:§ 1953 Wirkung der Ausschlagung
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte;
das ist für mich der wichtige Hinweis, da ich nicht wusste ob die Erben von E1 nachfolgen oder ob so getan wird, als wäre E1 bereits verstorben.
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