Wer erbt nach Erbausschlagung

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Terse
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Wer erbt nach Erbausschlagung

Beitrag von Terse »

Hallo zusammen,

folgender theoretischer Fall.

Ehepaar P1 und P2 haben keine Kinder. P1 verstirbt und hinterlässt neben P2 noch einen Elternteil E1, Elternteil E2 ist bereits verstorben.
P1 hat keine Geschwister.

Nun schlägt E1 das Erbe aus. Wer erbt den Teil von E1?
- P2 oder
- Geschwister von E1 oder
- Geschwister von E1 und Geschwister von E2?

Gruß Terse
ktown
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung

Beitrag von ktown »

Wieso sollen die Geschwister von E1 (also die Tanten und Onkel) hier was erben?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Terse
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung

Beitrag von Terse »

Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.

Terse
ktown
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung

Beitrag von ktown »

Terse hat geschrieben:Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.

Terse
Es gibt doch so schöne Rechner hier im Netz dafür.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung

Beitrag von SusanneBerlin »

Ehepaar P1 und P2 haben keine Kinder. P1 verstirbt und hinterlässt neben P2 noch einen Elternteil E1, Elternteil E2 ist bereits verstorben.
P1 hat keine Geschwister.

Nun schlägt E1 das Erbe aus. Wer erbt den Teil von E1?
Die richtige Anwort ist:
- P2
P2 wird in diesem Fall Alleinerbe.
Terse hat geschrieben:Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.
Das ist zwar ganz richtig, ist aber nicht der entscheidende Grund. Wenn ein Erbe bereits vor dem Erblasser P1 verstorben ist oder ausschlägt, dann erben nicht dessen Erben, sondern die nächsten Erben von P1 in der Erbfolge. Das sind dann ebenfalls die Geschwister von E1, und zwar sind die Geschwister von E1 Erben dritter Ordnung von P1.
BGB hat geschrieben:§ 1926 Gesetzliche Erben dritter Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der dritten Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
Als Erben dritter Ordnung gehen sie aber leer aus, weil der Ehegatte von P1 vorhanden ist.
BGG §1931 hat geschrieben:(2) Sind weder Verwandte der ersten oder der zweiten Ordnung noch Großeltern vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
Jemand, der ausgeschlagen hat, gilt als "nicht vorhanden" wegen
BGB hat geschrieben:§ 1953 Wirkung der Ausschlagung
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte;
Grüße, Susanne
Bumblebii
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung

Beitrag von Bumblebii »

Terse hat geschrieben:Weil die Geschwister die gesetzlichen Erben von E1 sind.

Terse
Ja, wenn E1 stirbt aber noch lebt er/sie.
Terse
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Re: Wer erbt nach Erbausschlagung

Beitrag von Terse »

SusanneBerlin hat geschrieben: Jemand, der ausgeschlagen hat, gilt als "nicht vorhanden" wegen
BGB hat geschrieben:§ 1953 Wirkung der Ausschlagung
(2) Die Erbschaft fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte;
Danke Susanne,
das ist für mich der wichtige Hinweis, da ich nicht wusste ob die Erben von E1 nachfolgen oder ob so getan wird, als wäre E1 bereits verstorben.
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