Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Moderator: FDR-Team

Zafilutsche
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von Zafilutsche »

Im Zuge einer Vererbung wird für die Umschreibung des Grundbuches die noch vorhandenen (aber bereits getilgten) Grundschulden gelöscht, damit überhaupt umgeschrieben werden kann.
Hierzu fallen Gerichtskosten an. Für jede gelöschte Grundschuld ein jeweiliger Betrag.
Muß eine Erbengemeinschaft für eine Lastenfreistellung sorgen?
Was wäre wenn in einem Kauf-/Teilerbvertrag festgelegt wäre, die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Zählen Umschreibekosten zu den Kosten für eine Lastenfreistellung?
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24604
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von matthias. »

Zafilutsche hat geschrieben: Was wäre wenn in einem Kauf-/Teilerbvertrag festgelegt wäre, die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.

Dann trägt der die Kosten, er hat doch dem Vertrag zugestimmt.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von SusanneBerlin »

Was wäre wenn in einem Kauf-/Teilerbvertrag festgelegt wäre, die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Die Berichtigung des Grundbuchs vom Erblasser auf die Erben ist ohnehin kostenlos, wenn die Erben die Berichtigung innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall in die Wege leiten.
Im Zuge einer Vererbung wird für die Umschreibung des Grundbuches die noch vorhandenen (aber bereits getilgten) Grundschulden gelöscht, damit überhaupt umgeschrieben werden kann.
Das ist nicht richtig. Die Korrektur des Grundbuchs ist unabhängig von eingetragenen Grundschulden. Die Grundschuldeintragungen bleiben einfach bestehen, wenn keine Löschung beantragt wird.

Relevant werden die Grundschulden erst bei einem Verkauf der Immobilie, da der Käufer sich verständlicherweise nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen möchte ("ist alles längst bezahlt"). Deshalb wird in Kaufverträgen fast immer die lastenfreie Übertragung vereinbart und deshalb müssen dann bei einem Verkauf die Grundschuldvermerke gelöscht werden. Für die Umschreibung an sich ist die Lastenfreiheit nicht von nöten. Wenn der Erwerber die Löschung nicht verlangt, dann könnte die Immobilie auch immer mit den Grundschulden übertragen werden.
Muß eine Erbengemeinschaft für eine Lastenfreistellung sorgen?
Die Antwort darauf ist also nein. Solange die Immobilie nicht verkauft wird, können die Grundschulden eingetragen bleiben.
Grüße, Susanne
Zafilutsche
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von Zafilutsche »

@SusanneBerlin
Die Geschwister sollen/sind ausbezahlt. Also wäre die Immobilie jetzt eher gekauft als geerbt?
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von khmlev »

Eine Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist niemals eine Verkauf. Die zu leisteten Ausgleichszahlungen dienen lediglich dazu, dass jeder Erbe seinen Erbanteil am Nachlass erhält.
Zafilutsche hat geschrieben:die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Kosten der Umschreibung sind die Kosten, welche für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch anfallen. Wurde das Grundbuch bereits berichtigt und die Erbengemeinschaft steht als Eigentümer im Grundbuch, ist die Eintragung des Eigentumswechsel im Rahmen der Auseinandersetzung nicht mehr kostenfrei.
Zafilutsche hat geschrieben:Für jede gelöschte Grundschuld ein jeweiliger Betrag.
Dies sind keine Kosten der Umschreibung im wörtlichen Sinne. Es wäre im Wege der Vertragsauslegung zu klären, ob die Vertragsbeteiligten wollten, dass diese Kosten ebenfalls vom Erwerber zu tragen sind, oder ob diese Kosten von der Erbengemeinschaft gemeinsam zu tragen sind.
Gruß
khmlev
- out of order -
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von SusanneBerlin »

Meiner Meinung nach sind die Kosten der Lastenfreistellung von demjenigen zu tragen, der die Immobilie geerbt hat. Waren das die Geschwister gemeinsam, und die Immobilie soll im Rahmen der Erbauseinandersetzung nun an einen Miterben übertragen werden, dann sollten die Kosten der Lastenfreistellung von den Geschwistern gemeinsam getragen werden im Verhältnis ihrer Erbquoten.

Man kann sich natürlich auch anders einigen. Solange man sich nicht einigt, erfolgt eben keine Umschreibung des Grundbuchs.
Grüße, Susanne
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von khmlev »

SusanneBerlin hat geschrieben:Man kann sich natürlich auch anders einigen. Solange man sich nicht einigt, erfolgt eben keine Umschreibung des Grundbuchs.
Ich verstehe den Sachverhalt so, dass die Umschreibung nebst Löschung der Grundpfandrechte bereits im Grundbuch erfolgt sind und man nunmehr bei Erhalt der Gerichtskostenrechnung über diesen Rechnungsposten gestolpert ist.
Gruß
khmlev
- out of order -
Zafilutsche
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von Zafilutsche »

@khmlev Ja, soweit liegen sie richtig. Teilerbe X erhielt vom Gericht eine Auflistung
Löschung in Abt 3 Wert z.B 76000,- Euro Ihr Anteil (1/1) Betrag 110 Euro
Löschung in Abt 3 yyy,yy Euro 1/1
Löschung in Abt 3 zz,zz Euro 1/1
Löschung einer Vormerkung 1/1 Betrag 25 Euro
Eintragung des Eigentümers Wert als Beispiel: 10000 Euro ihr Anteil 1/1
Wobei ich mich noch ein kleines bisschen über den angesetzten Wert wundere.
Sollte da nicht als Wert, der Wert der Immobilie (z.B. 30000 Euro) stehen. Als Beispiel
Besteht die Erbengemeinschaft insgesamt aus 3 Personen. Teilerbe "X" zahlt an Teilerbe "Y" 10.000 Euro aus und an "Z" 10.000 Euro.
Edit: Beispielzahlen ergänzt!
Zuletzt geändert von Zafilutsche am 26.09.17, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von SusanneBerlin »

Die einzelnen Werte sind höchstwahrscheinlich die Beträge der Grundschulden.

Der Wert der Immobilie steht nicht im Grundbuch.
Grüße, Susanne
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von khmlev »

Zafilutsche hat geschrieben:Eintragung des Eigentümers Wert als Beispiel: 10000 Euro ihr Anteil 1/1
Wobei ich mich noch ein kleines bisschen über den angesetzten Wert wundere. Sollte da nicht als Wert, der Wert der Immobilie (z.B. 30000 Euro) stehen. Als Beispiel
Besteht die Erbengemeinschaft insgesamt aus 3 Personen. Teilerbe "X" zahlt an Teilerbe "Y" 10.000 Euro aus und an "Z" 10.000 Euro.
Edit: Beispielzahlen ergänzt!
Als Geschäftswert ist der Verkehrswert der Immobilie anzusetzen und nicht der Wert des Miteigentumsanteil
Gruß
khmlev
- out of order -
Zafilutsche
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6724
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie

Beitrag von Zafilutsche »

khmlev hat geschrieben:
Zafilutsche hat geschrieben:Eintragung des Eigentümers Wert als Beispiel: 10000 Euro ihr Anteil 1/1
Wobei ich mich noch ein kleines bisschen über den angesetzten Wert wundere. Sollte da nicht als Wert, der Wert der Immobilie (z.B. 30000 Euro) stehen. Als Beispiel
Besteht die Erbengemeinschaft insgesamt aus 3 Personen. Teilerbe "X" zahlt an Teilerbe "Y" 10.000 Euro aus und an "Z" 10.000 Euro.
Edit: Beispielzahlen ergänzt!
Als Geschäftswert ist der Verkehrswert der Immobilie anzusetzen und nicht der Wert des Miteigentumsanteil
Upps- Dann hat Teilerbe X vielleicht Glück gehabt?

@All Vielen Dank an alle für die abgegebenen Antworten!
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen