Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Moderator: FDR-Team
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 6724
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Im Zuge einer Vererbung wird für die Umschreibung des Grundbuches die noch vorhandenen (aber bereits getilgten) Grundschulden gelöscht, damit überhaupt umgeschrieben werden kann.
Hierzu fallen Gerichtskosten an. Für jede gelöschte Grundschuld ein jeweiliger Betrag.
Muß eine Erbengemeinschaft für eine Lastenfreistellung sorgen?
Was wäre wenn in einem Kauf-/Teilerbvertrag festgelegt wäre, die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Zählen Umschreibekosten zu den Kosten für eine Lastenfreistellung?
Hierzu fallen Gerichtskosten an. Für jede gelöschte Grundschuld ein jeweiliger Betrag.
Muß eine Erbengemeinschaft für eine Lastenfreistellung sorgen?
Was wäre wenn in einem Kauf-/Teilerbvertrag festgelegt wäre, die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Zählen Umschreibekosten zu den Kosten für eine Lastenfreistellung?
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Zafilutsche hat geschrieben: Was wäre wenn in einem Kauf-/Teilerbvertrag festgelegt wäre, die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Dann trägt der die Kosten, er hat doch dem Vertrag zugestimmt.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Die Berichtigung des Grundbuchs vom Erblasser auf die Erben ist ohnehin kostenlos, wenn die Erben die Berichtigung innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall in die Wege leiten.Was wäre wenn in einem Kauf-/Teilerbvertrag festgelegt wäre, die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Das ist nicht richtig. Die Korrektur des Grundbuchs ist unabhängig von eingetragenen Grundschulden. Die Grundschuldeintragungen bleiben einfach bestehen, wenn keine Löschung beantragt wird.Im Zuge einer Vererbung wird für die Umschreibung des Grundbuches die noch vorhandenen (aber bereits getilgten) Grundschulden gelöscht, damit überhaupt umgeschrieben werden kann.
Relevant werden die Grundschulden erst bei einem Verkauf der Immobilie, da der Käufer sich verständlicherweise nicht auf die Zusicherung des Verkäufers verlassen möchte ("ist alles längst bezahlt"). Deshalb wird in Kaufverträgen fast immer die lastenfreie Übertragung vereinbart und deshalb müssen dann bei einem Verkauf die Grundschuldvermerke gelöscht werden. Für die Umschreibung an sich ist die Lastenfreiheit nicht von nöten. Wenn der Erwerber die Löschung nicht verlangt, dann könnte die Immobilie auch immer mit den Grundschulden übertragen werden.
Die Antwort darauf ist also nein. Solange die Immobilie nicht verkauft wird, können die Grundschulden eingetragen bleiben.Muß eine Erbengemeinschaft für eine Lastenfreistellung sorgen?
Grüße, Susanne
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 6724
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
@SusanneBerlin
Die Geschwister sollen/sind ausbezahlt. Also wäre die Immobilie jetzt eher gekauft als geerbt?
Die Geschwister sollen/sind ausbezahlt. Also wäre die Immobilie jetzt eher gekauft als geerbt?
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Eine Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft ist niemals eine Verkauf. Die zu leisteten Ausgleichszahlungen dienen lediglich dazu, dass jeder Erbe seinen Erbanteil am Nachlass erhält.
Kosten der Umschreibung sind die Kosten, welche für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch anfallen. Wurde das Grundbuch bereits berichtigt und die Erbengemeinschaft steht als Eigentümer im Grundbuch, ist die Eintragung des Eigentumswechsel im Rahmen der Auseinandersetzung nicht mehr kostenfrei.Zafilutsche hat geschrieben:die Kosten für die Umschreibung trägt Teilerbe X.
Dies sind keine Kosten der Umschreibung im wörtlichen Sinne. Es wäre im Wege der Vertragsauslegung zu klären, ob die Vertragsbeteiligten wollten, dass diese Kosten ebenfalls vom Erwerber zu tragen sind, oder ob diese Kosten von der Erbengemeinschaft gemeinsam zu tragen sind.Zafilutsche hat geschrieben:Für jede gelöschte Grundschuld ein jeweiliger Betrag.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Meiner Meinung nach sind die Kosten der Lastenfreistellung von demjenigen zu tragen, der die Immobilie geerbt hat. Waren das die Geschwister gemeinsam, und die Immobilie soll im Rahmen der Erbauseinandersetzung nun an einen Miterben übertragen werden, dann sollten die Kosten der Lastenfreistellung von den Geschwistern gemeinsam getragen werden im Verhältnis ihrer Erbquoten.
Man kann sich natürlich auch anders einigen. Solange man sich nicht einigt, erfolgt eben keine Umschreibung des Grundbuchs.
Man kann sich natürlich auch anders einigen. Solange man sich nicht einigt, erfolgt eben keine Umschreibung des Grundbuchs.
Grüße, Susanne
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Ich verstehe den Sachverhalt so, dass die Umschreibung nebst Löschung der Grundpfandrechte bereits im Grundbuch erfolgt sind und man nunmehr bei Erhalt der Gerichtskostenrechnung über diesen Rechnungsposten gestolpert ist.SusanneBerlin hat geschrieben:Man kann sich natürlich auch anders einigen. Solange man sich nicht einigt, erfolgt eben keine Umschreibung des Grundbuchs.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 6724
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
@khmlev Ja, soweit liegen sie richtig. Teilerbe X erhielt vom Gericht eine Auflistung
Löschung in Abt 3 Wert z.B 76000,- Euro Ihr Anteil (1/1) Betrag 110 Euro
Löschung in Abt 3 yyy,yy Euro 1/1
Löschung in Abt 3 zz,zz Euro 1/1
Löschung einer Vormerkung 1/1 Betrag 25 Euro
Eintragung des Eigentümers Wert als Beispiel: 10000 Euro ihr Anteil 1/1
Wobei ich mich noch ein kleines bisschen über den angesetzten Wert wundere.
Sollte da nicht als Wert, der Wert der Immobilie (z.B. 30000 Euro) stehen. Als Beispiel
Besteht die Erbengemeinschaft insgesamt aus 3 Personen. Teilerbe "X" zahlt an Teilerbe "Y" 10.000 Euro aus und an "Z" 10.000 Euro.
Edit: Beispielzahlen ergänzt!
Löschung in Abt 3 Wert z.B 76000,- Euro Ihr Anteil (1/1) Betrag 110 Euro
Löschung in Abt 3 yyy,yy Euro 1/1
Löschung in Abt 3 zz,zz Euro 1/1
Löschung einer Vormerkung 1/1 Betrag 25 Euro
Eintragung des Eigentümers Wert als Beispiel: 10000 Euro ihr Anteil 1/1
Wobei ich mich noch ein kleines bisschen über den angesetzten Wert wundere.
Sollte da nicht als Wert, der Wert der Immobilie (z.B. 30000 Euro) stehen. Als Beispiel
Besteht die Erbengemeinschaft insgesamt aus 3 Personen. Teilerbe "X" zahlt an Teilerbe "Y" 10.000 Euro aus und an "Z" 10.000 Euro.
Edit: Beispielzahlen ergänzt!
Zuletzt geändert von Zafilutsche am 26.09.17, 13:09, insgesamt 1-mal geändert.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Die einzelnen Werte sind höchstwahrscheinlich die Beträge der Grundschulden.
Der Wert der Immobilie steht nicht im Grundbuch.
Der Wert der Immobilie steht nicht im Grundbuch.
Grüße, Susanne
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Als Geschäftswert ist der Verkehrswert der Immobilie anzusetzen und nicht der Wert des MiteigentumsanteilZafilutsche hat geschrieben:Eintragung des Eigentümers Wert als Beispiel: 10000 Euro ihr Anteil 1/1
Wobei ich mich noch ein kleines bisschen über den angesetzten Wert wundere. Sollte da nicht als Wert, der Wert der Immobilie (z.B. 30000 Euro) stehen. Als Beispiel
Besteht die Erbengemeinschaft insgesamt aus 3 Personen. Teilerbe "X" zahlt an Teilerbe "Y" 10.000 Euro aus und an "Z" 10.000 Euro.
Edit: Beispielzahlen ergänzt!
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
-
Topicstarter - FDR-Mitglied
- Beiträge: 6724
- Registriert: 24.07.07, 10:47
- Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet
Re: Lastenfreie Umschreibung einer vererbten Immobilie
Upps- Dann hat Teilerbe X vielleicht Glück gehabt?khmlev hat geschrieben:Als Geschäftswert ist der Verkehrswert der Immobilie anzusetzen und nicht der Wert des MiteigentumsanteilZafilutsche hat geschrieben:Eintragung des Eigentümers Wert als Beispiel: 10000 Euro ihr Anteil 1/1
Wobei ich mich noch ein kleines bisschen über den angesetzten Wert wundere. Sollte da nicht als Wert, der Wert der Immobilie (z.B. 30000 Euro) stehen. Als Beispiel
Besteht die Erbengemeinschaft insgesamt aus 3 Personen. Teilerbe "X" zahlt an Teilerbe "Y" 10.000 Euro aus und an "Z" 10.000 Euro.
Edit: Beispielzahlen ergänzt!
@All Vielen Dank an alle für die abgegebenen Antworten!
-
- Letzte Themen