Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?

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Rolfe
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Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?

Beitrag von Rolfe »

Hallo,
der zwischenzeitlich verstorbene A. hatte ca 30.000 EUR Schulden, weswegen
seine Ehefrau erwägt, das Erbe auszuschlagen.
Gleichzeitig hatte A. eine Risikolebensversicherung zugunsten seiner Ehefrau
abgeschlossen - zählt diese mit zur Erbmasse oder kann die Ehefrau
das Erbe ausschlagen und die Versicherungssumme trotzdem kassieren?
Gruß Rolfe
matthias.
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Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?

Beitrag von matthias. »

Die Ehefrau steht als Begünstigte im Versicherungsvertrag?

Gibt es ein Testament, steht da evtl. was über die Risikolebensversicherung drin?

Der Vertrag besteht auch schon länger (z.b. länger als 4 Jahre).
Es wurden nicht in letzter Zeit größere Einmalzahlungen da hinein getätigt?

Der Bezugsberechtigte ist nicht widerruflich eingetragen?
Rolfe
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Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?

Beitrag von Rolfe »

Es gibt kein Testament.
Die Ehefrau ist Begünstigte im Risikolebensversicherungsvertrag.
Da kann man nichts ansparen.
Den Vertrag gibt es seit 7 Jahren.
Gruß Rolfe
matthias.
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Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?

Beitrag von matthias. »

Tendenziell würde ich sagen, ihr steht die Versicherungssumme zu, auch wenn sie ausschlägt.
hambre
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Re: Erbausschlagung = Verzicht auf Versicherungssumme?

Beitrag von hambre »

Auch nach meiner Auffassung steht der Frau die Versicherungssumme trotz Ausschlagung zu.
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