Erbe oder Vermächtnis?

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Peter48
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Erbe oder Vermächtnis?

Beitrag von Peter48 »

Vater möchte seinen beiden Kindern ein 4-Familienhaus vererben.
Sohn soll die oberen 2 Wohnungen erhalten, die Tochter die beiden unteren Etagen. Da die vier Wohnungen nicht gleichwertig sind, ist eine Halbe/Halbe Regelung oder eine fiktive %Regelung im Testament nicht möglich.

Wie ist das Testament zu verfassen?

Danke für hilfreiche Antworten
karli
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Re: Erbe oder Vermächtnis?

Beitrag von karli »

Grundsätzlich muß der Vater seinen Nachlass nicht genau 50/50 vererben.
Ein Rechtsanwalt kann sicher gern weiterhelfen.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
SusanneBerlin
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Re: Erbe oder Vermächtnis?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn das Haus nicht nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt ist, kann derVater sowieso nur Anteile am gesamten Haus vererben (z B. 40:60 oder 50:50) und keine bestimmten Wohnungen.
Wie ist das Testament zu verfassen?
Wir können Ihnen hier kein Testament verfassen. Suchen Sie einen Anwalt oder einen Notar auf. Ein notarielles Testament hat zudem den Vorteil, dass die Kinder sich die Kosten für den Erbschein sparen.
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Erbe oder Vermächtnis?

Beitrag von matthias. »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn das Haus nicht nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt ist,

Das könnte man aber noch aufteilen, muss man sich halt drum kümmern. Wenn das eingenständige Wohnungen mit eigener Wohnungstür und jeweils Toiletten Küchen sind, dann sollte das kein Problem sein, kostet aber sicher ein bisschen Gebühren.

Und wie karli schon schrieb, könnte der Vater wenn man sein Gesamtvermögen betrachtet einem Kind 75% vererben und dem andern 25% und das Testament würde so gelten und das 2. Kind könnte nichts dagegen machen, 50/50 ist nicht nötig.
Wenn der Unterschied zwischen den Wohnungen jetzt z.b. 55%/45% ist ist das also gar kein Problem. Man schreibt ins Testament der eine bekommt die 2 Wohnungen der ander die 2 anderen (wenn das Haus in Eigentumswohnungen geteilt wurde.) und Problem gelöst.
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