Gütertrennung im Todesfall

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logos3
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Gütertrennung im Todesfall

Beitrag von logos3 »

Folgender Fall: Eheleute vereinbarten vor vielen Jahren Gütertrennung.
Testamentarisch haben sich die Eheleute im Todesfall gegenseitig zum Alleinerben eingesetzt (Berliner Testament).
FRAGEN:
1. Steht im Todesfall dem überlebenden Partner trotz Gütertrennung der volle steuerliche Erbschaftsteuer-Freibetrag zu (€ 500.000)?
2. Behält der überlebende Partner trotz Gütertrennung vollen Anspruch auf gesetzliche bzw. betriebliche Rentenansprüche des Verstorbenen
(Witwer-/Witwenrente)?
SusanneBerlin
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Re: Gütertrennung im Todesfall

Beitrag von SusanneBerlin »

Zweimal ja.
Grüße, Susanne
logos3
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Re: Gütertrennung im Todesfall

Beitrag von logos3 »

Dank für Ihre klare, rasche Antwort!
Wollte noch ergänzen: Im Ehevertrag wurde seinerzeit auf den Versorgungsausgleich verzichtet.
Würde im Todesfall eines Partners Ihre Antwort anders lauten?
SusanneBerlin
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Re: Gütertrennung im Todesfall

Beitrag von SusanneBerlin »

Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich sind im Todesfall unbeachtlich, da sich der Versorgungsausgleich auf den Scheidungsfall bezieht.

Beim Tod eines Ehepartners wird in keinem Fall ein Versorgungsausgleich durchgeführt.

Die Witwen-/Witwerrente hat nichts mit dem Versorgungsausgleich zu tun. Witwenrente gibt es nur dann, wenn die Ehe zum Todeszeitpunkt des früher versterbenden Ehepartner noch besteht.

Ist die Ehe bereits geschieden, dann gibt es keine Witwenrente.
Grüße, Susanne
zimtrecht
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Re: Gütertrennung im Todesfall

Beitrag von zimtrecht »

SusanneBerlin hat geschrieben: Ist die Ehe bereits geschieden, dann gibt es keine Witwenrente.
... weil dann ja eben schon ein Versorgungsausgleich vorgenommen wurde. Daher heißt das auch so....
logos3
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Re: Gütertrennung im Todesfall

Beitrag von logos3 »

Scheidung ist in dem Fall kein Thema.
Nochmals vielen Dank für die erschöpfenden Hinweise.
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