Enkel erben

Moderator: FDR-Team

Sonne2222
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 6
Registriert: 15.05.19, 19:37

Enkel erben

Beitrag von Sonne2222 »

Guten Tag. Alleinlebende Großmutter möchte ihr hab und Gut in geschätzter Höhe von ca. 600.000 ihren beiden Enkelkindern vererben. Der leibliche Sohn der Großmutter soll nichts erben. Wie ist das mit dem Pflichtteil? Ich meine der Leibliche Sohn hat Anspruch??? Wenn ja wieviel PflichtteilsAnspruch hätte der Sohn bei 600.000 Euro? Vielen Dank für eine Beantwortung. :!:
Dieter_Meisenkaiser
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 470
Registriert: 25.09.16, 19:30

Re: Enkel erben

Beitrag von Dieter_Meisenkaiser »

Suchmaschinenallergie?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Enkel erben

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

für die Erb- und Pflichtteilansprüche kommt nicht darauf an ob die Großmutter alleine lebt, sondern ob sie einen lebendigen Ehemann hat und wieviele Kinder sie hat.

Ob es sich um leibliche oder adoptierte Kinder handelt, spielt hingegen keine Rolle, denn sie sind rechtlich gleichgestellt. Es reicht also völlig aus "Sohn" "Tochter" "Mutter" "Vater" zu schreiben ohne vorgestelltes "leiblich", weil es erbrechtlich kein Unterschied ist.

Ist die Großmutter ledig oder verwitwet und der Sohn das einzige Kind, beträgt der Pflichtteil des Sohns die Hälfte des Nachlasswerts. Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld. Die Hälfte von 600.000 ist 300.000.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 15.05.19, 21:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Sonne2222
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 6
Registriert: 15.05.19, 19:37

Re: Enkel erben

Beitrag von Sonne2222 »

Hallo Susanne, vielen vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Die Großmutter ist verwitwet. Wie wäre die Höhe des Pflichtteils des Sohnes bei 600.000 € wenn nur ein Enkel als Erbe im Testament der Oma aufgeführt wird...?
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Enkel erben

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn ein Enkel Erbe werden soll, dann ist der Sohn enterbt und hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe des halben Nachlasswerts.

Ich hatte die Höhe des Pflichtteils in meinem ersten Beitrag falsch angegeben, ist nun korrigiert.

Der Sohn hat immer den gleichen Pflichtteil, egal wer Erbe wird.
Grüße, Susanne
Sonne2222
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 6
Registriert: 15.05.19, 19:37

Re: Enkel erben

Beitrag von Sonne2222 »

Hallo vielen Dank für die neue Benachrichtigung.

Also nochmal.

Bei 600.000 € gehört dem Sohn immr die Hälfte also 300.000 €. Die Enkel egal wie viele würden sich dann die restlichen 300.000€ unter sich aufteilen müssen.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Enkel erben

Beitrag von SusanneBerlin »

Sonne2222 hat geschrieben: 21.05.19, 11:53 Hallo vielen Dank für die neue Benachrichtigung.

Also nochmal.

Bei 600.000 € gehört dem Sohn immr die Hälfte also 300.000 €.
Von den Zahlen her richtig. Ohne das Testament wäre der Sohn Alleinerbe und bekäme alles.
Wenn er enterbt ist, hat er Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil "gehört" ihm nicht automatisch. Er muss den Pflichtteil von den Erben herausverlangen.

Der Pflichtteil ist die Hälfte von der gesetzlichen Erbquote. Die gesetzliche Erbquote wäre 100%. Die Hälfte von 100% sind 50%.
50% von 600.000 ist 300.000. Der Pflichtteil ist ein Bargeldanspruch. Der Sohn kann also von den Erben 300.000€ verlangen.
Sonne2222 hat geschrieben: 21.05.19, 11:53 Die Enkel egal wie viele würden sich dann die restlichen 300.000€ unter sich aufteilen müssen.
Wer als Erbe im Testament steht, erbt zunächst einmal alles.
Aber er oder sie müssen dem Sohn 300.000€ als sein Pflichtteil auszahlen, wenn der Sohn es verlangt.

Wie die Enkel das Erbe unter sich aufteilen müssen, steht ja im Tesament. Die Großmutter kann in das Testament auch schreiben, nur ein Enkel soll Erbe werden, und der andere bekommt ein Vermächtnis von 100.000€.
Grüße, Susanne
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen