Folgender fiktiver Fall : Der Erblasser hinterlässt eine (2.) Ehefrau und 3 KInder. Ein Testament besteht nicht. EF und Kinder leben räumlich weit getrennt. Die EF beantragt den gemeinschaftlichen Erbschein.
Bekommen die Kinder nach Erstellung des Erbscheins jeweils eine Ausfertigung davon , um ihre Ansprüche evtl geltend zu machen ?
Oder erhält die EF nur eine Ausfertigung ?
Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung
Moderator: FDR-Team
Re: Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung
Auch die EF erhält nur eine Ausfertigung, da das Original beim Nachlassgericht verbleibt.
Die Kinder erhalten ebenfalls eine Ausfertigung, wenn das beantragt wird.
Die Kinder erhalten ebenfalls eine Ausfertigung, wenn das beantragt wird.
Re: Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung
Danke hambre. Dann empfiehlt es sich vermutlich , diese gleich mit der sog. Einverständniserklärung zu beantragen.
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