Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung

Moderator: FDR-Team

Arno Abt
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 52
Registriert: 30.11.13, 12:29

Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung

Beitrag von Arno Abt »

Folgender fiktiver Fall : Der Erblasser hinterlässt eine (2.) Ehefrau und 3 KInder. Ein Testament besteht nicht. EF und Kinder leben räumlich weit getrennt. Die EF beantragt den gemeinschaftlichen Erbschein.
Bekommen die Kinder nach Erstellung des Erbscheins jeweils eine Ausfertigung davon , um ihre Ansprüche evtl geltend zu machen ?
Oder erhält die EF nur eine Ausfertigung ?
hambre
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8194
Registriert: 02.02.09, 13:21

Re: Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung

Beitrag von hambre »

Auch die EF erhält nur eine Ausfertigung, da das Original beim Nachlassgericht verbleibt.

Die Kinder erhalten ebenfalls eine Ausfertigung, wenn das beantragt wird.
Arno Abt
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 52
Registriert: 30.11.13, 12:29

Re: Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung

Beitrag von Arno Abt »

Danke hambre. Dann empfiehlt es sich vermutlich , diese gleich mit der sog. Einverständniserklärung zu beantragen.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen