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Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung

Verfasst: 07.06.19, 19:31
von Arno Abt
Folgender fiktiver Fall : Der Erblasser hinterlässt eine (2.) Ehefrau und 3 KInder. Ein Testament besteht nicht. EF und Kinder leben räumlich weit getrennt. Die EF beantragt den gemeinschaftlichen Erbschein.
Bekommen die Kinder nach Erstellung des Erbscheins jeweils eine Ausfertigung davon , um ihre Ansprüche evtl geltend zu machen ?
Oder erhält die EF nur eine Ausfertigung ?

Re: Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung

Verfasst: 07.06.19, 19:50
von hambre
Auch die EF erhält nur eine Ausfertigung, da das Original beim Nachlassgericht verbleibt.

Die Kinder erhalten ebenfalls eine Ausfertigung, wenn das beantragt wird.

Re: Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung

Verfasst: 07.06.19, 21:22
von Arno Abt
Danke hambre. Dann empfiehlt es sich vermutlich , diese gleich mit der sog. Einverständniserklärung zu beantragen.