Gemeinschaftlicher Erbschein - Ausfertigung
Verfasst: 07.06.19, 19:31
Folgender fiktiver Fall : Der Erblasser hinterlässt eine (2.) Ehefrau und 3 KInder. Ein Testament besteht nicht. EF und Kinder leben räumlich weit getrennt. Die EF beantragt den gemeinschaftlichen Erbschein.
Bekommen die Kinder nach Erstellung des Erbscheins jeweils eine Ausfertigung davon , um ihre Ansprüche evtl geltend zu machen ?
Oder erhält die EF nur eine Ausfertigung ?
Bekommen die Kinder nach Erstellung des Erbscheins jeweils eine Ausfertigung davon , um ihre Ansprüche evtl geltend zu machen ?
Oder erhält die EF nur eine Ausfertigung ?