Annahme von mehr als 50 Münzen

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ThePhil
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Annahme von mehr als 50 Münzen

Beitrag von ThePhil »

Ich habe gerade eine tolle Sendung im TV geschaut, wo irgendwelche Rechtsirrtümer aufgeklärt wurden....Auf jeden Fall hat dann irgendein findiger Jurist behauptet, dass man nicht mehr als 50 Euro-Münzen annehmen müsse (vgl. auch eine Suche bei der großen Suchmaschine nach den Worten "50 Münzen annehmen"). Dies hat er auf § 3 MünzG gestützt. Nach einem Blick in § 3 heißt es jedoch lediglich (Hervorhebung durch mich):
§ 3 MünzG hat geschrieben:Erfolgt eine einzelne Zahlung sowohl in Euro-Münzen als auch in deutschen Euro-Gedenkmünzen, ist niemand verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen
Also man kann eine Annahme lediglich verweigern, wenn sowohl mit Euro- als auch mit Euro-Gedenkmünzen bezahlt wird. Jedoch ergibt sich aus dem Gesetz zu Grunde liegenden EG-Verordnung Nr. 974/98, dass niemand "verpflichtet [ist], mehr als fünfzig Münzen bei einer einzelnen Zahlung anzunehmen." (vgl. Art. 11 der Verordnung). Muss jetzt das nationale Gesetz nach der EU-Verordnung reduzierend ausgelegt werden oder gilt die Grenze von 50 Münzen nach nationalem Recht nur, wenn auch Gedenkmünzen beteiligt sind?

Letztere Ansicht vertritt anscheinend auch die Bundesbank, welche ebenfalls auf § 3 MünzG verweist, so auf der Homepage nachzulesen.

Vielen Dank für eure Meinung.
Das Einzige, das man sich jederzeit nehmen darf, ohne danach sitzen zu müssen, ist Platz. - Heinz Erhardt.
spraadhans
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Re: Annahme von mehr als 50 Münzen

Beitrag von spraadhans »

Der der Zweck der Verordnung offenbar nicht primär der Schutz von Verkäufern ist, sehe ich keinen Grund das deutsche Gesetz einschränkend auszulegen.
moro
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Re: Annahme von mehr als 50 Münzen

Beitrag von moro »

Das deutsche Münzgesetz bezieht sich gemäß seinem § 1 auf die "Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Stückelungen und die technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen".

Der zitierte Art. 11 über die Annahmegrenze von 50 Münzen (ohne Differenzierung nach normalen Münzen und Gedenkmünzen) findet sich jedoch in der "Verordnung Nr. 974/98 über die Einführung des Euro", die als Verordnung unmittelbar geltende Wirkung hat.

Meines Erachtens hat Art. § 3 des deutschen Münzgesetzes lediglich den Sinn, die allgemeine Annahmegrenze von 50 Euromünzen auch auf den Sonderfall zu erstrecken, dass gemischt bezahlt wird (mit normalen Münzen und mit Gedenkmünzen). Der § 3 MünzG dürfte aber nichts an der allgemeinen Annahmegrenze von 50 Münzen bei Zahlung mit normalen Münzen ändern, wie dies in der Verordnung Nr. 974 festgelegt ist.

Gruß,
moro
ThePhil
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Re: Annahme von mehr als 50 Münzen

Beitrag von ThePhil »

moro hat geschrieben: Der zitierte Art. 11 über die Annahmegrenze von 50 Münzen (ohne Differenzierung nach normalen Münzen und Gedenkmünzen) findet sich jedoch in der "Verordnung Nr. 974/98 über die Einführung des Euro", die als Verordnung unmittelbar geltende Wirkung hat.

Meines Erachtens hat Art. § 3 des deutschen Münzgesetzes lediglich den Sinn, die allgemeine Annahmegrenze von 50 Euromünzen auch auf den Sonderfall zu erstrecken, dass gemischt bezahlt wird (mit normalen Münzen und mit Gedenkmünzen). Der § 3 MünzG dürfte aber nichts an der allgemeinen Annahmegrenze von 50 Münzen bei Zahlung mit normalen Münzen ändern, wie dies in der Verordnung Nr. 974 festgelegt ist.
Okay, das ergibt Sinn. Dieser Unterschied ist mir gar nicht aufgefallen. Vielen Dank.

PS: Sorry für das Posten im falschen Forum.
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