Notar in Italien erkennt hiesigen N. nicht an

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lvolp
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Notar in Italien erkennt hiesigen N. nicht an

Beitrag von lvolp »

Betr.: Darf ein Notar in Italien verlangen, dass man bei ihm immer wieder vorstellig wird (Beglaubigungen eines hiesigen Notars, bzw. des Konsulats nicht akzeptieren)?


Sehr geehrte Damen und Herren,


wegen einer Erbschaftsangelegenheit muss mein Vater (ital. Staatsbürger) immer wieder nach Italien reisen, um dort ein paar Dokumente persönlich zu unterschreiben. Der Notar scheint darauf zu bestehen und weigert sich beharrlich, beglaubigte Dokumente von hiesigen Notaren, bzw. dem hiesigen ital. Konsulat zu akzeptieren.
Kurz ausgedrückt, handelt es sich lediglich um eine Art „Ja, ich lebe – hiermit bescheinigt von X, meine Entscheidung im Fall Y lautet Z“.

Nach meinem Verständnis sollte es eigentlich möglich sein, dass zwei Notare aus EU-Staaten miteinander kommunizieren, wobei sie sich gegenseitig ihre Identität bestätigen.
Der Notar aus Italien müsste dann die Beglaubigungen des hiesigen Notars akzeptieren.
Gibt es im Europarecht einen Artikel, welcher hierauf verweist, oder ist diese – meine - Vorstellung wirklich noch Utopie?


Haben Sie vielen Dank für Ihre Hilfe!

MfG.,
lvolp