Wohnsitz in Deutschland = Zahlung in Ausland nicht möglich

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darmstadt
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Wohnsitz in Deutschland = Zahlung in Ausland nicht möglich

Beitrag von darmstadt »

Eine Person mit Wohnsitz in Deutschland hat eine Nebentätigkeit, die er bei einer Firma mit Sitz in Grossbritannien ausübt.
Die Person meldet seine Nebentätigkeit in seiner Steuererklärung.
Die Zahlung lief bisher als Zulieferantenrechnung und die Person wurde das Geld überwiesen in seinem englischen Bankkonto. Diese Bankkonto hat als Adresse sein Wohnsitz in Deutschland. Darüber hinaus hat er eine deutsche Steuernummer, da er hauptberuflich in Deutschland beschäfigt ist.

Nun sagt ihm die englische Firma, dass sie ihm das Geld nicht mehr in seinem englischen Bankkonto überweisen kann. Er muss nun für jede neue Bezahlung zusätzlich 10 Pfund bezahlen, damit das Geld auf seinem Geldkonto in Deutschland landet. Die Firma sagt, dass das Gesetz so geregelt ist, dass Zahlungen nur im Land sein darf wo die Tätigkeit und Wohnsitz ist.

Ist das korrekt?
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Re: Wohnsitz in Deutschland = Zahlung in Ausland nicht mögli

Beitrag von questionable content »

Meldet er die Tätigkeit auch in Großbritannien in seiner Steuererklärung?
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
darmstadt
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Re: Wohnsitz in Deutschland = Zahlung in Ausland nicht mögli

Beitrag von darmstadt »

Er meldet nur die Taetigkeit in Deutschland aber es besteht die Moeglichkeit, dass er es auch in Grossbritannien meldet. Was passiert wenn er dies in beide Laender meldet?
hambre
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Re: Wohnsitz in Deutschland = Zahlung in Ausland nicht mögli

Beitrag von hambre »

Die Tätigkeit muss dort gemeldet werden und ist dort steuerpflichtig, wo sie ausgeübt wird.
Die Firma sagt, dass das Gesetz so geregelt ist, dass Zahlungen nur im Land sein darf wo die Tätigkeit und Wohnsitz ist.
Wenn das so ist, dann müsste es sich aber um ein Gesetz aus Großbritannien handeln. In deutschem Recht ist mir eine solche Regelung nicht bekannt.
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