Kindsunterhalt: Muß ich einen Titel anerkennen?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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jbenti
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Kindsunterhalt: Muß ich einen Titel anerkennen?

Beitrag von jbenti »

Hallo,
ich bin unterhaltspflichtiger Vater eines minderjähringen Kindes.
Den Unterhalt zahle ich pünktlich, regelmäßig und in voller Höhe. Nun werde ich aufgefordert einen Titel zu unterschreiben, und das wird auch so bleiben.
1. Frage: MUSS ich das?
2. Frage: welche Konsequenzen hat das evtl. in anderen Bereichen?
3. Frage: was ist grundsätzlich zu beachten? (ich habe von statischen und dynamischen Titeln gelesen)

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für kompetente Antworten!
SusanneBerlin
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Re: Kindsunterhalt: Muß ich einen Titel anerkennen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Frage: MUSS ich das?
M.W. nach JA.
2. Frage: welche Konsequenzen hat das evtl. in anderen Bereichen?
MAn. Keine. Der Unterhaltstitel wird nicht bei der Schufa eingetragen falls Sie in diese Richtung denken. Und solange der Unterhalt in der im Titel festgelegten Höhe bezahlt wird, passiert auch nichts. Nur in dem Fall, wenn Sie nicht bezahlen, kann der Unterhalt z.B. beim Arbeitgeber gepfändet werden.
3. Frage: was ist grundsätzlich zu beachten?
Zur Frage, ob Anspruch auf einen dynamischen Titel besteht, möchte ich nichts sagen, da bin ich nicht ausreichend im Thema drin.
Grundsätzlich sollte man prüfen, ob die Höhe des geforderten Anspruchs berechtigt ist, also mit dem bereinigten Einkommen gerechnet wurde. Z.B. wenn man höhere Fahrtkosten zum Arbeitsplatz als 5% vom netto hat, kann man die Fahrtkosten vom Nettoeinkommen abziehen.
Grüße, Susanne
ratlose mama
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Re: Kindsunterhalt: Muß ich einen Titel anerkennen?

Beitrag von ratlose mama »

Wichtiger als die Frage statisch oder dynamisch ist, dass man den Titel auf das 18. Lebensjahr begrenzen lässt. Denn dann muss auf jeden Fall nochmal neu gerechnet werden. Das ist dann einfacher und kostengünstiger, wenn dann kein gültiger Titel mehr existiert. Vor allem, wenn die andere Seite sich querstellt (weil eben dann auch Mama zahlen muss)

Statische Titel werden IMO auch nicht mehr anerkannt. Der dynamische bedeutet ja lediglich, dass der Unterhaltsschuldner ohne weitere Aufforderung die Zahlung an die entsprechende Altersstufe und/oder die Änderung der DDT anpassen muss. Beim statischen müsste dann jedesmal ein neuer Titel bzw. die Abänderung des alten angestoßen werden.
FM
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Re: Kindsunterhalt: Muß ich einen Titel anerkennen?

Beitrag von FM »

Wenn man es unterschreiben soll, ist es vermutlich ein vom Jugendamt ausgestellter Titel nach §§ 59, 60 SGB VIII. Darauf muss man sich nicht einlassen.

Dann erfolgt eben eine Klage beim Familiengericht und als Titel kommt ein Urteil, das muss man nicht unterschreiben, nur erhalten. Und dann die Verfahrenskosten bezahlen.
Hertha1892
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Re: Kindsunterhalt: Muß ich einen Titel anerkennen?

Beitrag von Hertha1892 »

Man kann den Titel auch beim Notar aufsetzen lassen. Vorteil ist, dass man selbst vorgibt, was drin steht. Ich würde ihn dynamisch und zum 18. Geburtstag begrenzt ausstellen.

Auch beim Jugendamt ist man selbst "der Bestimmer". Man tituliert nur, was man selbst für richtig hält. Es ist ja eine einseitige Willensbekundung. Passt der Gegenseite der Inhalt nicht, muss sie klagen. Es minimiert aber auf jeden Fall den Streitwert.

Grüße Hertha1892
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