Freiwillige finanzielle Unterstützung

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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GLu
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Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von GLu »

Guten Tag,

wenn jemand seiner getrennt lebenden Frau eine monatliche finanzielle Unterstützung ohne
eine Rechtspflicht (es besteht keine Unterhaltspflicht) leisten möchte, wie könnte/müßte
man das deklarieren um den Betrag - als Zahlender - steuerlich wirksam zu gestalten ?

GLu
Zuletzt geändert von GLu am 17.02.19, 16:03, insgesamt 2-mal geändert.
SusanneBerlin
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von SusanneBerlin »

Man würde es als "Unterhalt" deklarieren.
Grüße, Susanne
GLu
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von GLu »

SusanneBerlin hat geschrieben:Man würde es als "Unterhalt" deklarieren.
Könnte daraus bei einer Scheidung vom Gericht eine Verpflichtung abgeleitet werden ?
SusanneBerlin
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von SusanneBerlin »

Nein,nicht automatisch.

Der Unterhalt bei Getrenntleben leitet sich aus § 1361 BGB ab (von daher könnte es sein, dass jemand sich über die Freiwillikeit der Zahlungen irrt)

während für die Zeit nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt:
§ 1569 BGB hat geschrieben:Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
Ausnahmen von der Eigenverantwortung richten sich nach den §§ 1570 bis 1580.

Mit der Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt, für die Zeit nach der Scheidung muss nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden.
Grüße, Susanne
GLu
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von GLu »

Danke !

Es wird trotzdem unerläßlich sein, beim FA vorzusprechen, da ja offenbar eine "Bedürftigkeit"
vorliegen muß, um eine steuerliche Anrechenbarkeit zu generieren. Der Hintergrund ist weniger
eine "Not", als mehr ein Anreiz auf Scheidung seitens der Frau zu verzichten.
Hertha1892
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von Hertha1892 »

Da muss man nicht beim Finanzamt vorsprechen.

Man macht den Unterhalt geltend, dafür unterschreibt die Ex die Anlage U und versteuert diesen Unterhalt. Sämtliche Nachteile (Steuernachzahlung, ggf. höhere Beiträge durch höheres Einkommen, etc.) müssen der Ex erstattet werden.

Wieso soll sich die Frau nicht scheiden lassen :?:

Grüße Hertha1892
GLu
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von GLu »

Hertha1892 hat geschrieben: Wieso soll sich die Frau nicht scheiden lassen :?:
Weil sie sich erhebliche finanzielle Nachteile einhandeln würde.
Das ist mit 30 hinnehmbar, mit 65 wird das "schwierig" um nicht
"äußerst unklug" zu sagen ...
Hertha1892
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von Hertha1892 »

Dafür gibt es einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich?

Wenn kein offizielles dauerndes Getrenntleben mit allen Konsequenzen (ummelden, beide Stkl. 1) vorliegt, kann der Unterhalt übrigens gar nicht geltend gemacht werden.

Grüße Hertha1892
SusanneBerlin
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von SusanneBerlin »

GLu hat geschrieben:
Hertha1892 hat geschrieben: Wieso soll sich die Frau nicht scheiden lassen :?:
Weil sie sich erhebliche finanzielle Nachteile einhandeln würde.
Das ist mit 30 hinnehmbar, mit 65 wird das "schwierig" um nicht
"äußerst unklug" zu sagen ...
Wie lange ist die Dauer dieser Ehe bislang?
Grüße, Susanne
GLu
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von GLu »

SusanneBerlin hat geschrieben:Wie lange ist die Dauer dieser Ehe bislang?
9 Jahre
GLu
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung

Beitrag von GLu »

Hertha1892 hat geschrieben:Dafür gibt es einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich?
Siehe PN
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