Freiwillige finanzielle Unterstützung
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Freiwillige finanzielle Unterstützung
Guten Tag,
wenn jemand seiner getrennt lebenden Frau eine monatliche finanzielle Unterstützung ohne
eine Rechtspflicht (es besteht keine Unterhaltspflicht) leisten möchte, wie könnte/müßte
man das deklarieren um den Betrag - als Zahlender - steuerlich wirksam zu gestalten ?
GLu
wenn jemand seiner getrennt lebenden Frau eine monatliche finanzielle Unterstützung ohne
eine Rechtspflicht (es besteht keine Unterhaltspflicht) leisten möchte, wie könnte/müßte
man das deklarieren um den Betrag - als Zahlender - steuerlich wirksam zu gestalten ?
GLu
Zuletzt geändert von GLu am 17.02.19, 16:03, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Könnte daraus bei einer Scheidung vom Gericht eine Verpflichtung abgeleitet werden ?SusanneBerlin hat geschrieben:Man würde es als "Unterhalt" deklarieren.
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Nein,nicht automatisch.
Der Unterhalt bei Getrenntleben leitet sich aus § 1361 BGB ab (von daher könnte es sein, dass jemand sich über die Freiwillikeit der Zahlungen irrt)
während für die Zeit nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt:
Mit der Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt, für die Zeit nach der Scheidung muss nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden.
Der Unterhalt bei Getrenntleben leitet sich aus § 1361 BGB ab (von daher könnte es sein, dass jemand sich über die Freiwillikeit der Zahlungen irrt)
während für die Zeit nach der Scheidung der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt:
Ausnahmen von der Eigenverantwortung richten sich nach den §§ 1570 bis 1580.§ 1569 BGB hat geschrieben:Nach der Scheidung obliegt es jedem Ehegatten, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen.
Mit der Scheidung endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt, für die Zeit nach der Scheidung muss nachehelicher Unterhalt geltend gemacht werden.
Grüße, Susanne
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Danke !
Es wird trotzdem unerläßlich sein, beim FA vorzusprechen, da ja offenbar eine "Bedürftigkeit"
vorliegen muß, um eine steuerliche Anrechenbarkeit zu generieren. Der Hintergrund ist weniger
eine "Not", als mehr ein Anreiz auf Scheidung seitens der Frau zu verzichten.
Es wird trotzdem unerläßlich sein, beim FA vorzusprechen, da ja offenbar eine "Bedürftigkeit"
vorliegen muß, um eine steuerliche Anrechenbarkeit zu generieren. Der Hintergrund ist weniger
eine "Not", als mehr ein Anreiz auf Scheidung seitens der Frau zu verzichten.
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Da muss man nicht beim Finanzamt vorsprechen.
Man macht den Unterhalt geltend, dafür unterschreibt die Ex die Anlage U und versteuert diesen Unterhalt. Sämtliche Nachteile (Steuernachzahlung, ggf. höhere Beiträge durch höheres Einkommen, etc.) müssen der Ex erstattet werden.
Wieso soll sich die Frau nicht scheiden lassen
Grüße Hertha1892
Man macht den Unterhalt geltend, dafür unterschreibt die Ex die Anlage U und versteuert diesen Unterhalt. Sämtliche Nachteile (Steuernachzahlung, ggf. höhere Beiträge durch höheres Einkommen, etc.) müssen der Ex erstattet werden.
Wieso soll sich die Frau nicht scheiden lassen
Grüße Hertha1892
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Weil sie sich erhebliche finanzielle Nachteile einhandeln würde.Hertha1892 hat geschrieben: Wieso soll sich die Frau nicht scheiden lassen
Das ist mit 30 hinnehmbar, mit 65 wird das "schwierig" um nicht
"äußerst unklug" zu sagen ...
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Dafür gibt es einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich?
Wenn kein offizielles dauerndes Getrenntleben mit allen Konsequenzen (ummelden, beide Stkl. 1) vorliegt, kann der Unterhalt übrigens gar nicht geltend gemacht werden.
Grüße Hertha1892
Wenn kein offizielles dauerndes Getrenntleben mit allen Konsequenzen (ummelden, beide Stkl. 1) vorliegt, kann der Unterhalt übrigens gar nicht geltend gemacht werden.
Grüße Hertha1892
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Wie lange ist die Dauer dieser Ehe bislang?GLu hat geschrieben:Weil sie sich erhebliche finanzielle Nachteile einhandeln würde.Hertha1892 hat geschrieben: Wieso soll sich die Frau nicht scheiden lassen
Das ist mit 30 hinnehmbar, mit 65 wird das "schwierig" um nicht
"äußerst unklug" zu sagen ...
Grüße, Susanne
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
9 JahreSusanneBerlin hat geschrieben:Wie lange ist die Dauer dieser Ehe bislang?
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Re: Freiwillige finanzielle Unterstützung
Siehe PNHertha1892 hat geschrieben:Dafür gibt es einen Versorgungs- und Zugewinnausgleich?
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