Nach Rausschmiss aus Elternwohnung - Zugriff auf Eigentum?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Zero Thrust
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Nach Rausschmiss aus Elternwohnung - Zugriff auf Eigentum?

Beitrag von Zero Thrust »

Hallo!

Ich bin nicht sicher, ob es das richtige Unterforum ist, aber es scheint keines besser zu passen.

Meine Situation:

Ich, MItte 20, ohne Einkommen, habe einen Betreuer, und bin seit ein paar Tagen ohne Wohnung. Ich habe bis jetzt "zu Hause" gewohnt, d.h. bei den Eltern. Nun sieht es so aus, dass sie mich hinausgeschmissen haben und mir den Zutritt zur Wohnung verwähren - was offensichtlich ihr gutes Recht ist.

Meine Frage aber bezieht sich auf die Umstände, was mein dort verbliebenes Eigentum betrifft. Können sie es mir tatsächlich untersagen, mein Zimmer nochmals zu betreten, um wichtige Gegenstände zu holen, bevor ich eine eigene Wohnung habe und meinen Bestand dann logischerweise sowieso überführe?

Das Problem ist dringend, denn ich habe praktisch nichts! Ich wurde nicht vor die Tür gesetzt, sondern nicht mehr hineingelassen. Folglich habe ich nichtmal etwas von meiner Kleidung, abgesehen von dem, was ich trage. Das kann kein rechtmäßiger Zustand sein!?

Klar ist, dass ich jemanden beauftraten könnte, an meiner Stelle in die Wohnung zu gehen und etwas aus meinem Zimmer zu holen. Das aber will ich nicht, aus Gründen, die sich hoffentlich von selbst verstehen. Ich sehe es nicht ein, eine fremde Person in meiner Privatsphäre herumwühlen zu lassen, abgesehen davon, dass dieser jemand in der Tat alles durchwühlen müsste, da ja nur ich den Überblick haben kann, wo was ist.

_Ich_ will an _meine_ Sachen!

Was mich interessiert ist, inwiefern ich dies "erzwingen" könnte. Zum Beispiel, indem ich zur Polizei gehe und danach wünsche, diese solle mit mir zur Elternwohnung fahren und dann, im Sinne meiner Eltern, sicherstellen dass ich sie wieder verlasse, nachdem ich etwas aus meinem Zimmer holte?! Es muss doch bitte möglich sein, dass ich nochmal zu meinem "Kram" zurückkehren "darf"?

Bin am verzweifeln. :cry: Wie ist die Rechtslage?
maconaut
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Re: Nach Rausschmiss aus Elternwohnung - Zugriff auf Eigentu

Beitrag von maconaut »

Zero Thrust hat geschrieben: Können sie es mir tatsächlich untersagen, mein Zimmer nochmals zu betreten, um wichtige Gegenstände zu holen?
Ja. Aber die wichtigen Gegenstände müssen dem Eigentümer übergeben werden, z.B. Karton vor die Tür. Die Wohnung muss der Eigentümer dazu nicht betreten. Auch gerichtlich wird sich nur eine Herausgabe der fraglichen Gegenstände erwirken lassen, kein Betretungsrecht der Wohnung. Da ändert auch die Polizei nichts!
Obermotzbruder
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Beitrag von Obermotzbruder »

....und vor allem wird die Polizei Sie sicherlich nicht zu Ihren Eltern kutschieren. Dies ist alles rein zivilrechtlicher Kram den die Polizei nur am Rande interessiert. Meist kommen die Leute damit nach 16 Uhr oder Freitags ab 12.00 Uhr an. Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt. Der wird alles Erforderliche einleiten.
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Ein Frosch bleibt ein Frosch, auch wenn er miaut wie eine Katze-
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
Franz Königs
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Re: Nach Rausschmiss aus Elternwohnung - Zugriff auf Eigentu

Beitrag von Franz Königs »

Zero Thrust hat geschrieben:Ich, MItte 20, ohne Einkommen, habe einen Betreuer, .....
Wenn zum Aufgabenkreis des Betreuers auch die vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Betreuten gehören, obliegt es dem Betreuer, sich darum zu kümmern, dass dem Betreuten die Sachen herausgegeben werden, die ihm gehören.
Zero Thrust
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Beitrag von Zero Thrust »

Danke für die Reaktionen!
....und vor allem wird die Polizei Sie sicherlich nicht zu Ihren Eltern kutschieren.
Gut, das bräuchten sie auch nicht. Würde ja genügen, wenn sie zu einem vereinbarten Zeitpunkt "anrücken" und ich mich dann ebenfalls einfünde. Aber ich hab schon verstanden, dass die Polizei mir hier eher nicht weiterhelfen wird...
Nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt. Der wird alles Erforderliche einleiten.
Wenn ich mir den leisten könnte, hätte ich hier unter Umständen gar nicht fragen müssen. Ich habe keinen Anwalt und aktuell nichtmal Geld für eine Beratung...
Wenn zum Aufgabenkreis des Betreuers auch die vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Betreuten gehören, obliegt es dem Betreuer, sich darum zu kümmern, dass dem Betreuten die Sachen herausgegeben werden, die ihm gehören.
"Wohnungsangelegenheiten" gehören zum Aufgabenkreis - ganz gleich, ich weiß, dass er das für mich tun würde, nur genau das, wie gesagt, entspricht absolut nicht meinen Vorstellungen. Auch mein Betreuer ist noch nie in meinem Zimmer gewesen und, im übrigen, für mich eine ziemlich "unvertraute" Person. Was soll er da in meinem Kram rumwühlen?
Ja. Aber die wichtigen Gegenstände müssen dem Eigentümer übergeben werden, z.B. Karton vor die Tür. Die Wohnung muss der Eigentümer dazu nicht betreten. Auch gerichtlich wird sich nur eine Herausgabe der fraglichen Gegenstände erwirken lassen, kein Betretungsrecht der Wohnung.
Das klingt übel. Ist'n starkes Stück, wie ich finde. Wen sollte ich bitte haftbar machen, sollte da irgendwas entwendet oder beschädigt werden? Man verliert jede Kontrolle (und Übersicht) über sein gesamtes Hab und Gut. Was natürlich besonders toll kommt, wenn du nebenbei erstmal auch noch auf der Straße stehst. Die ganze Identität ist doch betroffen...
Franz Königs
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Beitrag von Franz Königs »

Wer aus wirtschaftlichen Gründen die Vergütung eines Rechtsanwalts nicht aufbringen kann, kann Beratungshilfe in Anspruch nehmen.
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