Grundsätzlich richtig, praktisch dürfte dem in der Regel §3 Abs. 2 StAG entgegen stehen.Ronny1958 hat geschrieben:Gute Frage
Die Staatsangehörigkeit wäre ja nie erworben worden. Da es sich nicht um einen Entzug handelt, sollte das auch noch rückabwickelbar sein, aber ich bin zulange aus dem Staatsangehörigkeitsrecht raus.
Vaterschaft
Moderator: FDR-Team
Re: Vaterschaft
Re: Vaterschaft
*hust*röchel*suchpanischdiestaubmaske*
Mal auf da Datum des letzten Beitrages geachtet?
*hust*
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