Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezahlen?

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Superwoman95 hat geschrieben:...
Das mein Vater meine Ausbildung nicht bezahlen muss weiß ich.
Dann hat sich das Thema wohl hiermit erledigt. ;-)
Fridolinchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 626
Registriert: 28.02.14, 22:09

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von Fridolinchen »

Hallo,

du möchtest bei der Mutter ausziehen und die Privatschule besuchen, hast du mal überlegt wieviel Geld du dann mtl. benötigst?

430 € für die Schule + Wohnkosten, Lebensmittel, Kleidung usw.. Wenn man die 670 € berücksichtigt die als Bedarf eines Studenten berücksichtigt werden, kommt man schon auf 1.100 €, abzgl. Kindergeld wären noch gut 900 €/mtl. offen, wo sollen die herkommen?

Dein Vater hat einen Selbstbehalt von 1.200 €, ob er damit seine lfd. Ausgaben decken könnte ist fraglich. Er müsste für Unterhaltszahlungen aber nicht sein gesamtes den Eigenbedarf übersteigendes Einkommen einsetzen, sondern so grob über den Daumen gerechnet max. 350 €/mtl. zahlen. Dazu käme noch das Kindergeld.

Damit wäre deine Ausbildung nicht zu finanzieren!

Aber selbst wenn dein Vater FREIWILLIG bereit wäre mehr zu zahlen, woher soll er das dazu notwendige Geld nehmen um deinen gesamten Bedarf zu decken?

Es ist lobenswert, dass du eine Ausbildung machen möchtest und auch schon ca. 8.000 € gespart hast, aber die Finanzierung der Privatschule ist ein riesiges Problem. Ausbildungshilfe, Studienkredit usw. sind nicht meine Baustelle, da kenne ich mich nicht aus!

Wenn du einen eigenen Hausstand gründest ist ein Teil deiner Ersparnisse weg, Renovierung und Einrichtung kosten nun mal.

Du bist volljährig, daher kannst du von deinem Vater verlangen, dass er den Unterhalt auf dein Konto überweist und nicht an deine Mutter.

Desweiteren kannst du dann mal in aller Ruhe mit deiner Mutter besprechen wieviel du ihr für Unterkunft und Verpflegung mtl. zahlen mußt. Ich weiß nicht wie hoch eure Wohnkosten sind, aber wenn sie bis auf 50 € Taschengeld den kompletten Unterhalt und das KG behält, dann ist das m.E. eher großzügig zu ihren Gunsten gerechnet. Kommt aber auch darauf an, was sie außer Unterkunft und Verpflegung sonst noch für dich bezahlt, z.B. Kleidung, Handyvertrag usw..

Du bist allerdings nicht verpflichtet die Hälfte ihrer Wohnkosten zu zahlen, sondern nur den auf dein Zimmer entfallenden Anteil für Miete und Heizung und die sonstigen durch dich entstehenden Mehrkosten, z.B. Müllgebühren, Wasser, Strom usw.. Miete für Küche, Bad usw. müßte deine Mutter auch zahlen wenn sie alleine wohnen würde, da entstehen ihr durch dich keine Mehrkosten bei der Miete.

Wenn du aber sowieso bald ausziehen möchtest, ist es zu überlegen ob sich großartige Diskussionen mit der Mutter noch lohnen, aber ich würde den Unterhalt auf jeden Fall nicht mehr an sie überweisen lassen, sondern die zwischen euch vereinbarte Summe an sie weiterreichen.

Gruß
Frido
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von ExDevil67 »

ratlose mama hat geschrieben: Davon sind 184 € Kindergeld, dass dir deine Mutter (ich gehe davon aus, dass sie es bezieht) auszahlen muss, der Restbetrag wäre von deinem Vater zu zahlen.
Ähm, nö. AFAIK sind bei Ü18 mit eigenem Haushalt beide Eltern nach Leistungsfähigkeit anteilsmäßig für den Barunterhalt zuständig.
CDS
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1544
Registriert: 16.01.05, 23:59

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von CDS »

Den ganzen Thread lesen hilft!
Offensichtlich hat die KM ein sehr geringes Einkommen - und ist somit nicht leistungsfähig ...
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Fridolinchen hat geschrieben:...
Du bist allerdings nicht verpflichtet die Hälfte ihrer Wohnkosten zu zahlen, sondern nur den auf dein Zimmer entfallenden Anteil für Miete und Heizung und die sonstigen durch dich entstehenden Mehrkosten, z.B. Müllgebühren, Wasser, Strom usw.. Miete für Küche, Bad usw. müßte deine Mutter auch zahlen wenn sie alleine wohnen würde, da entstehen ihr durch dich keine Mehrkosten bei der Miete.
...
Und das steht wo?

Nutzt das Kind in der Wohnung nur sein/ihr Zimmer? Wie sieht es mit Bad, Küche, Flur, Wohnzimmer etc. aus?

Zumindest im Sozialrecht werden die Wohnkosten auf alle Haushaltsmitglieder umgelegt. ;-)

Das BGB äußert sich m.W. nicht zu der Aufteilung der Wohnkosten.

Wenn der Vater den Unterhalt auf das Konto des Kindes überweist, und das Kind lebt im "Hotel Mama", dann hat sich das Kind schon an den Kosten im Hotel Mama zu beteiligen. Über die Höhe der Beteiligung müsste die Einkommenssituation der Mutter berücksichtigt werden.
Fridolinchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 626
Registriert: 28.02.14, 22:09

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von Fridolinchen »

Hallo,
Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Wenn der Vater den Unterhalt auf das Konto des Kindes überweist, und das Kind lebt im "Hotel Mama", dann hat sich das Kind schon an den Kosten im Hotel Mama zu beteiligen. Über die Höhe der Beteiligung müsste die Einkommenssituation der Mutter berücksichtigt werden.
natürlich muß sich das Kind angemessen an den Kosten für Kost und Logis beteiligen, das habe ich nicht bestritten. Allerdings ist dabei nicht die Einkommenssituation der Mutter zu berücksichtigen, sondern die Höhe der tatsächlich für das Kind aufgewendeten Kosten.

Die Kostenbeteiligung des Kindes hat nicht den Zweck die Wohnkosten der Mutter zu reduzieren, sondern die zusätzliche Belastung der Mutter auszugleichen. Ohne Kind hätte die Mutter die Kosten für ihre Wohnung auch alleine zu tragen, sie bräuchte dann aber kein Kinderzimmer.

Als Wohnkostenanteil für Kinder sind in deren Bedarf gem. DT 20% berücksichtigt. Dieser Betrag deckt idR. sicher nicht die halben Wohnkosten einer kompletten Wohnung, wohl aber die durch das Kind entstehenden Zusatzkosten für das eigene Zimmer, die Beheizung des Zimmers, Licht usw..

Letztendlich ist so eine Kostenberechnung natürlich auch Verhandlungssache und von verschiedenen Faktoren abhängig, wäscht und bügelt die Mutter die Wäsche der Tochter, putzt sie den Hausflur uswusw. oder übernimmt die Tochter diese oder ähnliche Aufgaben evtl. für die Mutter?

Da sollte man halt fair miteinander umgehen, alle Umstände des Einzelfalles lassen sich gesetzlich nicht regeln.

Gruß
Frido
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator
Beiträge: 19590
Registriert: 09.12.06, 17:23

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Fridolinchen hat geschrieben:...
Letztendlich ist so eine Kostenberechnung natürlich auch Verhandlungssache und von verschiedenen Faktoren abhängig, wäscht und bügelt die Mutter die Wäsche der Tochter, putzt sie den Hausflur uswusw. oder übernimmt die Tochter diese oder ähnliche Aufgaben evtl. für die Mutter?

Da sollte man halt fair miteinander umgehen, alle Umstände des Einzelfalles lassen sich gesetzlich nicht regeln.
...
Das Kinder Aufgaben für die Eltern übernehmen, ist wohl eher unwahrscheinlich. ;-) - Aber dies braucht hier eigentlich nicht wirklich ausgeführt werden.

Und bezüglich des BAfög und eine eigene Wohnung sehe ich bezüglich des Vermögenes des Kindes allerdings ein Problem.
und
Superwoman95 hat geschrieben:Bis jetzt habe ich das komplette Geld noch nicht zusammen, doch ca. 8.000€ habe ich schon. Und ich gehe im Moment auch arbeiten um noch mehr Geld zusparen.
Das Vermögen wäre schon jetzt zu hoch, so daß es Probleme bei der BAfög-Beantragung geben könnte. Statt der Privatschule mtl. 420,- € zu geben, müsste die Auszubildende den Freibetragsübersteigenden Anteil zunächst für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen.

Rechtlich ist Gesamtsituation für die Auszubildende an einer Privatschule mit mtl. relativ hohen Schulkosten eher ungünstig. Hier bleibt eigentlich nur die friedliche Einigung mit den Eltern.
barbara müller
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 426
Registriert: 30.11.05, 16:48

Re: Sind meine Eltern dazu verpflichtet meine Schule zubezah

Beitrag von barbara müller »

Superwoman95 hat geschrieben:Nein, mein Vater hat sonst keine unterhaltsberechtigte Kinder.

Das mein Vater meine Ausbildung nicht bezahlen muss weiß ich.
:?: Und warum wird der Eigangsthread aber dahingehend betitelt?
MfG b.m.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen