Umgangsverbot gegenüber dritten nichtverwandten aussprechen

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Rabenwiese
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 454
Registriert: 15.03.16, 08:56

Umgangsverbot gegenüber dritten nichtverwandten aussprechen

Beitrag von Rabenwiese »

Folgende Annahme.

Eine Person sucht immer wieder Kontakt zu den (minderjährigen) Kindern einer Familie. Die betreffende Person ist volljährig (und das nicht gerade eben erst)

Diese Person involviert die genannten Kinder in Straftaten (z.B. Körperverletzungen, Überfälle, Internetkriminalität), die Polizei und Jugendämter warnen vor dem Umgang mit dieser Person.

Diese Person steht unter Betreuung. ( Betreuer/in unbekannt )

Wie geht man es am wirkungsvollsten an dieser Person die Kontaktaufnahme zu verbieten / die Kontaktaufnahme zu unterbinden ?
Hertha1892
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1004
Registriert: 24.08.15, 10:54

Re: Umgangsverbot gegenüber dritten nichtverwandten aussprec

Beitrag von Hertha1892 »

Wenn die Polizei schon warnt, könnte sie doch auch beraten, ob bereits strafbare Handlungen, die eine Anzeige rechtfertigen, vorliegen. Oder aber den Betreuer ermitteln und kontaktieren.

Alternativ: Anwalt einschalten. Der wird den Betreuer vermutlich auch raus finden können und ggf. kann ein Kontakt-/Näherungsverbot erwirkt werden. Ob eine Person, die unter Betreuung steht, eine Unterlassungserklärung abgeben kanm, weiß ich nicht.

Grüße Hertha1892
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Umgangsverbot gegenüber dritten nichtverwandten aussprec

Beitrag von SusanneBerlin »

Wie alt sind die Kinder, bereits strafmündig?

Wenn die Kinder unter 14 sind, können sie ohne Straffolgen für sich selbst alle Straftaten, in die sie durch die volljährige Person verwickelt wurden vollumfänglich zur Anzeige bringen.
Grüße, Susanne
ExDevil67
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8359
Registriert: 17.01.14, 09:25

Re: Umgangsverbot gegenüber dritten nichtverwandten aussprec

Beitrag von ExDevil67 »

Hertha1892 hat geschrieben:Ob eine Person, die unter Betreuung steht, eine Unterlassungserklärung abgeben kanm, weiß ich nicht.
Das dürfte davon abhängen für welche Aufgaben der Betreuer bestellt wurde. Ggf kann der das.
Wobei sich dann die Frage der Durchsetzung stellt. Volljährig und unter Betreuung, da stellt sich mir die Frage wieweit jemand über die nötige Einsicht verfügt und sich an eine Unterlassungserklärung halten würde. Zumal sich dann ja auch die Frage stellt wie weit mögliche Sanktionen was bringen. Geld wird wohl eher nicht vorhanden sein und Haft würde nur bei vorhandener Einsichtsfähigkeit was bringen. Vom Betreuer wird man auch keine 24/7 Überwachung erwarten können und die Hürden um jemanden in einer geeigneten geschlossenen Einrichtung unterzubringen müssen auch erst erreicht werden.
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Umgangsverbot gegenüber dritten nichtverwandten aussprec

Beitrag von SusanneBerlin »

Wie geht man es am wirkungsvollsten an dieser Person die Kontaktaufnahme zu verbieten / die Kontaktaufnahme zu unterbinden ?
Ich würde annehmen, dass eine Person die Straftaten begeht, sich genauso wenig an ein Kontaktverbot hält. Ich halte es für aussichtsreicher, entsprechend auf die Kinder einzuwirken und die Vorgänge, inklusive der beharrlichen Nachstellung, der Polizei/Staatsanwaltschaft anzuzeigen.
Grüße, Susanne
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen