Unterhaltstitulierung begrenzen
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Unterhaltstitulierung begrenzen
Hallo zusammen,
A fordert über das JA von B eine Titulierung des Unterhalts ein und das alles läuft über das JA.
Es werden alle Einkünfte und Abzüge geregelt, nun möchte das Amt diese Titulierung welche Sie auch kostenlos anbietet. Jedoch während eines Telefongesprächs wird B gesagt, das diese nur unbefristet ausgestellt wird. (B hatte jedoch gewünscht das diese bis zur Volljährigkeit begrenzt wird)
Frage : Wenn B nun zum Notar geht und diese Titulierung begrenzt erstellen lässt, kann das JA hier herkommen und diese nicht akzeptieren?
Grüße
Kenny
A fordert über das JA von B eine Titulierung des Unterhalts ein und das alles läuft über das JA.
Es werden alle Einkünfte und Abzüge geregelt, nun möchte das Amt diese Titulierung welche Sie auch kostenlos anbietet. Jedoch während eines Telefongesprächs wird B gesagt, das diese nur unbefristet ausgestellt wird. (B hatte jedoch gewünscht das diese bis zur Volljährigkeit begrenzt wird)
Frage : Wenn B nun zum Notar geht und diese Titulierung begrenzt erstellen lässt, kann das JA hier herkommen und diese nicht akzeptieren?
Grüße
Kenny
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Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Die Urkundsperson muss ausstellen, was der Pflichtige beurkundet haben will. Die Beistandschaft (die nicht die Urkundsperson sein sollte), kann dagegen klagen, wenn ihr das nicht passt.
Wenn man streitlustig ist kann man mit der Urkundsperson streiten oder den Vorgesetzten verlangen. Wenn nicht, kann man zum Notar oder auch einem anderen Jugendamt gehen.
Grüße Hertha1892
Wenn man streitlustig ist kann man mit der Urkundsperson streiten oder den Vorgesetzten verlangen. Wenn nicht, kann man zum Notar oder auch einem anderen Jugendamt gehen.
Grüße Hertha1892
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Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Vielen Dank für die Antwort.
Grüße
Kenny
Grüße
Kenny
Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Beim Notar den unstrittigen Betrag befristet und statisch titulieren lassen (ist übrigens ebenfalls kostenlos!)
wenn es der Gegenseite nicht passt, wird diese klagen, aber das kann man abwarten.
wenn es der Gegenseite nicht passt, wird diese klagen, aber das kann man abwarten.
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Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
hi und danke für die Antwort.
was bedeutet das statische?
was bedeutet das statische?
Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Im Gegensatz zu "dynamisch" wird dort nicht automatisch nach oben angepasst,Kenny-1980 hat geschrieben:hi und danke für die Antwort.
was bedeutet das statische?
der Betrag bleibt also gleich bis zum Ende der Befristung (üblicherweise bis zum 18. Geburtstag)
Wie gesagt, auch die Titulierung durch einen Notar ist kostenlos; gerne bekommt man aber doch
eine Rechnung...diese erst abwarten und danach freundlich nachfragen, warum das was kostet.
Da gibt es einen § dafür, einfach mal googeln...
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Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Hmm,
wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit einer Anfechtung, wenn die Befristung sowie der statische Aspekt einfach eingebaut wird?
Grüße
wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit einer Anfechtung, wenn die Befristung sowie der statische Aspekt einfach eingebaut wird?
Grüße
Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Hängt von der Trägheit der Gegenseite ab würde ich mal sagen...
ist abzuwarten! Wenn einem das zu viel Risiko ist, dann den Betrag titulieren,
den die Gegenseite fordert...diese 2 Möglichkeiten sehe ich hier.
ist abzuwarten! Wenn einem das zu viel Risiko ist, dann den Betrag titulieren,
den die Gegenseite fordert...diese 2 Möglichkeiten sehe ich hier.
Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Gegen die Befristung auf das 18.Lebensjahr wird die Gegenseite nicht vorgehen, m.E. wird auch kein Gericht eine solche Klage annehmen, da aktuell kein Rechtsschutzinteresse besteht.
Für einen statischen Betrag, sofern er dem geforderten Prozentbetrag aktuell entspricht gilt vermutlich das Gleiche, aber es könnte natürlich alle zwei Jahre bei Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle von vorne losgehen.
Für einen statischen Betrag, sofern er dem geforderten Prozentbetrag aktuell entspricht gilt vermutlich das Gleiche, aber es könnte natürlich alle zwei Jahre bei Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle von vorne losgehen.
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Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Vielen Dank für die Infos.
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Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Auf den dynamischen Titel besteht ein Anspruch. Die Wahrscheinlichkeit, deshalb eine Klage zu kassieren ist größer als für die Befristung. Wenn dann geklagt wird, kassiert das Gericht die Befristung wohl mit ein.
Ich würde dynamisch titulieren und die Befristung aufnehmen. Risiko der Klage minimieren.
Grüße Hertha1892
Ich würde dynamisch titulieren und die Befristung aufnehmen. Risiko der Klage minimieren.
Grüße Hertha1892
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Re: Unterhaltstitulierung begrenzen
Hallo,
Auch wenn ich das ähnlich sehe bzw. fürchte, dass Gerichte das ähnlich sehen, gibt es auch "Ausnahmen".yamato hat geschrieben:Gegen die Befristung auf das 18.Lebensjahr wird die Gegenseite nicht vorgehen, m.E. wird auch kein Gericht eine solche Klage annehmen, da aktuell kein Rechtsschutzinteresse besteht.
Gruß
Peter H.
Peter H.
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