Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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rechts-frage
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Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von rechts-frage »

Liebe Forum Gemeinde,

meine Frage ist bezüglich eines Urteils, in einem Sorgerechts Prozess.
Ein Oberlandesgericht hat ein Urteil gesprochen und ein Zusatz mit eingebracht das gegen das Urteil keine Rechtsmittel eingelegt werden kann.

Meine Frage lautet wie verhält es sich mit so einem Urteil mit dem vermerk das kein Einspruch zulässig ist, wenn das Urteil auf Grund Falscher Tatsachen und Vermutungen gegründet wurde?

Vielen Danke im voraus.


Mit freundlichen Grüßen
FelixSt
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von FelixSt »

Tatsachen können per definitionem nicht falsch sein, sonst wären es keine Tatsachen. Ich vermute, es geht eher um etwas anderes... Wie heißt es noch gleich... Ist so ein ganz unbekannter, selten benutzer Begriff, fernab der Alltagssprache... Ach, jetzt ist er mir gerade doch noch eingefallen: LÜGEN.
Ich empfehle jedem, selbst zu denken und es sich nicht von unseren Forengutmenschen wie z.B. lottchen abnehmen zu lassen.
Old Piper
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von Old Piper »

Hallo rechts-frage,

die Fristen, das Procedere und die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde sollten mit einem Fachanwalt erörtert werden.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
ExDevil67
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von ExDevil67 »

Zu einem Urteil kommt es doch nur wenn 2 sich streiten und einen neutralen Dritten (den Richter) um eine Entscheidung bitten.
Der kennt die ganze Geschichte aber nicht, muss sie sich also von den "Streithähnen" erzählen lassen. Und soweit ich die Abläufe eines Gerichtsverfahrens kenne, wird entweder im Vorfeld schriftlich von jedem dargelegt wie er die Sache sieht oder mündlich vor Gericht. Wobei in jedem Fall jede Seite mitbekommt wie die Gegenseite die Geschichte sieht.

Sprich, wenn also die Gegenseite "falsche Tatsachen" erzählt, warum wurde nicht die "korrekte" Version dargelegt und nachgewiesen das nur diese stimmen kann?
rechts-frage
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von rechts-frage »

Hallo Forum Gemeinde,

ich glaube ich muß die Falsch Auslegung näher erklären.

Es handelt sich darum das der zu Zahlende (Verurteilte) vorgeworfen wird das er seinen Job aus eigen verschulden verloren hat. Unentschuldigten fehlen des Verurteilten wird im Urteil aufgeführt.

Was so nicht stimmt , der Verurteilte hat sein Job nicht aus eigen verschulden verloren.
Sondern wegen dem massiven Stalking der Gegner Seite, für jedes fern bleiben von der Arbeit wurde eine Krankschreibung vorgelegt.

Der Anwalt der bis jetzt die Vertretung durch geführt hat will nichts mehr machen da die Rechtsmittel abgelehnt wurden.

Wie kann der verurteilte das Urteil ändern lassen, da es ja auf nicht Wahrheiten gegründet wurde.

Mit freundlichen Grüßen
cmd.dea
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von cmd.dea »

Naja, eine der Hauptinhalt eines Gerichtsverfahrens ist ja - neben der rechtlichen Wertung - die Feststellung der zugrunde zu legenden Tatsachen.

Der Instanzenzug, der irgendwann ein Ende hat, ist ja gerade dazu da, etwaige Probleme, die dabei auftreten, zu überprüfen und das hat nun einmal, wenn es keine Rechtsmittel mehr gibt, ein Ende. Insofern kann man mit der Argumentation, die Tatsachenfeststellung sei falsch, nach der letzten Instanz nichts mehr erreichen.

Eine Verfassungsbeschwerde ist mit dem Vortrag so auch nicht möglich, weil das BVerfG gerade keine Tatsacheninstanz mehr ist und dieses nicht mehr überprüft. Hier können nur noch extreme Fehler geltend gemachten werden wie die Verletzung des rechtlichen Gehörs oder ein Verstoß gegen das Willkürverbot. Das wäre aber nicht automatisch dann gegeben, selbst wenn das Urteil insoweit falsch ist.
rechts-frage
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von rechts-frage »

Hallo

Heißt das jetzt das ein Urteil auf falschen Tatsachen bestand hat , auch wenn das im weiterem verlauf, dann die Berechnung der Zahlung auf den hohen Lohn der verlorenen Arbeitsstelle berechnet wird?
Die man laut Urteil aus selbst verschulden, was ja nicht stimmt, verloren hat und egal ob man ein Arbeitsverhältnis hat oder nicht die Zahlung zu leisten hat an Hand des berechneten Gehaltes.

Gegen so was kann man nicht vor gehen?

Gruß
SusanneBerlin
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von SusanneBerlin »

Es handelt sich darum das der zu Zahlende (Verurteilte) vorgeworfen wird das er seinen Job aus eigen verschulden verloren hat. Unentschuldigten fehlen des Verurteilten wird im Urteil aufgeführt.

Was so nicht stimmt , der Verurteilte hat sein Job nicht aus eigen verschulden verloren.
Sondern wegen dem massiven Stalking der Gegner Seite, für jedes fern bleiben von der Arbeit wurde eine Krankschreibung vorgelegt.
Hallo,

der Zusammenhang zwischen dem angeblichen Stalkung und der Arbeitsverhinderung wird nicht so recht deutlich (auch weil wir das Urteil nicht kennen), deswegen kann man als Leser nicht einschätzen welche Wertung das Gericht bezüglich dem Verlust des Beschäftigungsverhältnisses getroffen hat.

Im ersten Beitrag schreiben Sie noch von "Sorgerechtsprozess", später dann von Unterhaltszahlungen.
Grüße, Susanne
rechts-frage
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von rechts-frage »

Hallo SusanneBerlin

Das war ein Fehler meinerseits, es geht um Unterhaltszahlung, ich hatte das zu erst falsch verstanden.
Auf Grund des ständigen stalkings war der Arbeitnehmer sehr belastet und deswegen Krank geschrieben.
Im Urteil heist es aber eigen verschulden, was ja nicht stimmt ohne stalking wäre der Arbeitnehmer ganz normal weiter zur Arbeit gegangen.

Gruß
cmd.dea
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von cmd.dea »

rechts-frage hat geschrieben:Gegen so was kann man nicht vor gehen?
Wenn der Instanzenzug beendet ist, nein. Irgendwann muss ja mal Schluss sein.
winterspaziergang

Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von winterspaziergang »

rechts-frage hat geschrieben:
Das war ein Fehler meinerseits, es geht um Unterhaltszahlung, ich hatte das zu erst falsch verstanden.
Auf Grund des ständigen stalkings war der Arbeitnehmer sehr belastet und deswegen Krank geschrieben.
Im Urteil heist es aber eigen verschulden, was ja nicht stimmt ohne stalking wäre der Arbeitnehmer ganz normal weiter zur Arbeit gegangen.
Der Richter kam bei der Würdigung der als Tatsachen vorgelegte Argumente wohl zu einem anderen Schluss. Eventuell, dass man Probleme am Arbeitsplatz - nicht nur, aber gerade als Unterhaltspflichtiger- durch die Suche nach einem neuen löst und nicht durch Krankschreiben und Kündigung.
FM
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Re: Urteil das mit Falschen Tatsachen untermauert wurde.

Beitrag von FM »

"Selbst verschuldet" ist nicht nur eine Tatsachenbeschreibung, sondern auch eine Wertung. Und die ist nicht schon deshalb falsch, weil der Prozessbeteiligte eine andere Meinung hat als das Gericht.
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