Unterhaltspflicht bei Bezug von Transferleistungen

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

Moderator: FDR-Team

Shaqour
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 180
Registriert: 08.03.05, 22:54

Unterhaltspflicht bei Bezug von Transferleistungen

Beitrag von Shaqour »

Vater bezieht SGB II Leistungen
Mutter + Kinder beziehen SGB XII Leistungen

Mutter muss allerdings Betreuungskosten der Kinder bezahlen (Kita, Hort, Tagesmutter)

Vater lehnt die Kostenbeteiligung ab, weil er Leistungen nach SGB II bezieht. Weiteres Einkommen hat er nicht.

Die Mutter besteht auf die Kostenbeteiligung, weil sie finanziell überfordert ist.

Frage: hat er sich durch den Bezug von SGB II Leistungen von der Unterhaltspflicht befreien können oder ist er weiterhin unterhaltspflichtig?
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 8260
Registriert: 14.02.05, 19:12
Wohnort: Mein Körbchen.

Re: Unterhaltspflicht bei Bezug von Transferleistungen

Beitrag von questionable content »

Im SGB XII und SGB II - Bezug kann üblicherweise die Übernahme der bz. Befreiung von den Betreuungskosten bei den zuständigen Sozialbehörden beantragt werden. Falls sie dennoch nach behördlicher Prüfung zu zahlen sind, gibt es dafür üblicherweise solide rechtliche Gründe - i.e.: es ist der Mutter aus irgendwelchen Gründen finanziell zumutbar.

Falls es Unterhaltsansprüche gegen den Kindesvater trotz Hartz IV gäbe, wären diese ohnehin kraft Gesetzes auf die öffentliche Hand übergegangen. Überschießende Ansprüche, die dann auch noch die Betreuungskosten abdecken, sind zwar theoretisch konstruierbar (klassischer Fall: sozialrechtliches Schonvermögen, das unterhaltsrechtlich unbeachtlich ist; beim minderjährigen Kind durchaus denkbar) aber statistisch eher selten und setzen wie gesagt üblicherweise erhebliche Vermögenswerte des Kindesvaters voraus.

Falls die Kinder noch jung genug sein sollten und nicht bereits 6 Jahre lang Unterhaltsvorschuss bezogen worden sein sollte, kommt theoretisch noch dieser in Frage, allerdings auch nicht spezifisch für Betreuungskosten. Zudem sollte auch das bereits im Rahmen der Bewilligung von Sozialleistungen durch die Behörden abgedeckt worden sein.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 7220
Registriert: 18.02.06, 21:37
Wohnort: Nürnberg
Kontaktdaten:

Re: Unterhaltspflicht bei Bezug von Transferleistungen

Beitrag von Holzschuher »

Hallo,

nein, unabhängig von dem was qc zu recht angeführt hat, reicht es als Unterhaltspflichtiger naicht aus, sich allein darauf zu berufen, man beziehe SGB II-Leistungen, vgl. z.B. hier.
Gruß
Peter H.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen