Anerkennung Ehe in Deutschland?
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Anerkennung Ehe in Deutschland?
Liebes Forum,
vorweg sei gesagt, dass ich nicht weiß, ob ich mich mit meinem fiktiven Fall im richtigen Unterforum befinde.
Angenommen, ein Mann hat eine amerikanische und polnische Staatsbürgerschaft. Er wohnt und arbeitet in Deutschland. Der Mann hat seinerzeit in den USA geheiratet. Seine Frau hat ebenfalls beide Staatsbürgerschaften. Nun möchte er seine Frau nach Deutschland holen. So weit sollte das problemlos möglich sein. Jetzt die Frage: Müssen beide ihre Ehe in Deutschland anerkennen lassen? Falls ja, wo?
vorweg sei gesagt, dass ich nicht weiß, ob ich mich mit meinem fiktiven Fall im richtigen Unterforum befinde.
Angenommen, ein Mann hat eine amerikanische und polnische Staatsbürgerschaft. Er wohnt und arbeitet in Deutschland. Der Mann hat seinerzeit in den USA geheiratet. Seine Frau hat ebenfalls beide Staatsbürgerschaften. Nun möchte er seine Frau nach Deutschland holen. So weit sollte das problemlos möglich sein. Jetzt die Frage: Müssen beide ihre Ehe in Deutschland anerkennen lassen? Falls ja, wo?
Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Nein, müssen sie nicht. Das wäre nur der Fall, wenn einer die deutsche Staatsangehörigkeit hätte.
Chavah
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Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Als polnische Staatsangehörige benötigt sie noch nicht einmal ein Einreisevisum.
ebenso wie als US-Staatsangehörige.
Polen = EU = Niederlassungsfreiheit und Zuzug zum niedergelassenen Ehemann nach FreizügG/ EU.
USA nicht EU, aber visumfreie Einreise nach § 41 AufenthV.
Einfacher wäre es als Polin.
ebenso wie als US-Staatsangehörige.
Polen = EU = Niederlassungsfreiheit und Zuzug zum niedergelassenen Ehemann nach FreizügG/ EU.
USA nicht EU, aber visumfreie Einreise nach § 41 AufenthV.
Einfacher wäre es als Polin.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Es gibt gar kein "Anerkennungsverfahren" für Eheschließungen im Ausland. Möglich ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung durch ein deutsches Standesamt, wenn einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Diese ist aber nicht Pflicht.Chavah hat geschrieben:Nein, müssen sie nicht. Das wäre nur der Fall, wenn einer die deutsche Staatsangehörigkeit hätte.
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Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Ganz genau steht diese Möglichkeit auch Ausländern offen, wenn sie ein deutsches Personalstatut erworben haben:Möglich ist eine Nachbeurkundung der Eheschließung durch ein deutsches Standesamt, wenn einer der Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
- Asylberechtigte,
- Flüchtlinge im Sinne des Flüchtlingsabkommmens vom 28.07.1951
- Heimatlose Ausländer im Sinne des HAG
mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland können ihre Eheschließung oder ihre Geburt nachbeurkunden lassen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Anders formuliert:
Das deutsche Zivil- und Personenstandsrecht erkennt Ehen, die nach US-amerikanischem Recht wirksam in den USA geschlossen wurden, nach aktueller Rechtslage grds. uneingeschränkt an.
Oft schleicht sich an dem Punkt ein Verständnisfehler ein:
Wenn man sich in Deutschland auf irgendwelche Rechtsfolgen der Ehe berufen möchte, muss man diese natürlich irgendwie nachweisen können. Hierfür genügt aber dann der Nachweis der in den USA geschlossenen Ehe durch die entsprechenden amerikanischen Dokumente.
Das ist im praktischen Ergebnis aus Laiensicht oft auch fast nichts anderes als eine "Anerkennung". Aber rechtlich gesehen gibt es keine förmliche Anerkennung. Es gibt ausschließlich eine Prüfung des Bestehens der (amerikanischen) Ehe. Diese Ehe ist aber rechtlich gesehen auch ohne weiteren Rechtsakt auch nach deutschem Recht und vor deutschen Behörden wirksam.
Das deutsche Zivil- und Personenstandsrecht erkennt Ehen, die nach US-amerikanischem Recht wirksam in den USA geschlossen wurden, nach aktueller Rechtslage grds. uneingeschränkt an.
Oft schleicht sich an dem Punkt ein Verständnisfehler ein:
Wenn man sich in Deutschland auf irgendwelche Rechtsfolgen der Ehe berufen möchte, muss man diese natürlich irgendwie nachweisen können. Hierfür genügt aber dann der Nachweis der in den USA geschlossenen Ehe durch die entsprechenden amerikanischen Dokumente.
Das ist im praktischen Ergebnis aus Laiensicht oft auch fast nichts anderes als eine "Anerkennung". Aber rechtlich gesehen gibt es keine förmliche Anerkennung. Es gibt ausschließlich eine Prüfung des Bestehens der (amerikanischen) Ehe. Diese Ehe ist aber rechtlich gesehen auch ohne weiteren Rechtsakt auch nach deutschem Recht und vor deutschen Behörden wirksam.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Richtig.Aber rechtlich gesehen gibt es keine förmliche Anerkennung. Es gibt ausschließlich eine Prüfung des Bestehens der (amerikanischen) Ehe. Diese Ehe ist aber rechtlich gesehen auch ohne weiteren Rechtsakt auch nach deutschem Recht und vor deutschen Behörden wirksam.
Oftmals ist der Bestand und die Rechtswirksamkeit einer im Ausland geschlossenen Ehe allerdings entscheidende Vorfrage für eine andere Beurkundung.
Beispiel:
Die o.g Polin heiratet in den USA einen Marokkaner und bringt danach in Deutschland ein Kind zur Welt.
Bei der Beurkundung der Geburt muß der deutsche Urkundsbeamte sowohl die Einhaltung der Ortsform (USA) nach Art. 11 EGBGB hinterfragen, wie auch die beteilgten materiellen Eheschließungsrechte der Eheleute abklopfen (Art. 13 Abs. 1 EGBGB.
Wenn hier alle Leuchten auf Grün stehen, wird eine eheliche Geburt beurkundet.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Nun hat ja in Deutschand eine Ehe auch Auswirkungen auf die jeweilige Lohnsteuerklasse. Kann dieses Paar einfach so zum Finanzamt gehen und sich die Lohnsteuermerkmale eintragen lassen?
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Re: Anerkennung Ehe in Deutschland?
Ja, wird wohl auch kein Problem machen. Aber...
Das FA muß eigenständig prüfen, ob eine wirksam geschlossene Ehe vorliegt .
Eine Forderung wie ".. ändern Sie erst mal das Melderegister..." wäre mE nicht zulässig.
Das FA muß eigenständig prüfen, ob eine wirksam geschlossene Ehe vorliegt .
Eine Forderung wie ".. ändern Sie erst mal das Melderegister..." wäre mE nicht zulässig.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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