Hallo,
M und F haben sich kürzlich getrennt.
Das Kind der beiden lebt bei der F - für dieses soll M Kinderunterhalt leisten.
Streit betseht zwischen den beiden bzgl. dreier Darlehen, die während der Ehezeit begründet wurden; fraglich ist, ob diese bei der Berechnung des
Unterhalts abgezogen werden können.
1) Beide haben ein Darlehen eingegangen, was vor allem aus einer Umschuldung erforderlich war, um den Kauf eines Kfzs für den M zu ermöglichen.
Dies geschah 5 Jahre vor der Trennung; beide sind Darlehensnehmer, M trägt die 400€ Rate monatlich alleine.
F meint, dass das nicht abzugsfähig ist, da das Darlehen nicht eheprägend war und der Schuldgrund (Kfz-Kauf) allein dem M zugute kam...
2) Zwei kleine weiter Darlehen entstanden, weil M seine Konten überzogen hatte und umgeschuldet hatte.
Wie ist die Rechtslage?
Unterhaltsberechnung Abzug von Schulden
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Re: Unterhaltsberechnung Abzug von Schulden
Nachfrage: kann M von der F die Hälfte der monatlichen Rate ersetzt verlangen?
Re: Unterhaltsberechnung Abzug von Schulden
Ich gehe mal davon aus, dass das Kfz nicht nur ein Spaßkauf war und auch der Familie zugute kam. Für mich hört sich das nach "ehebedingten" Schulden an, die bei der Bereinigung des unterhaltsrelevanten EK's abzugsfähig sein sollten.Lucy Lustig hat geschrieben:1) Beide haben ein Darlehen eingegangen, [...]
F meint, dass das nicht abzugsfähig ist, da das Darlehen nicht eheprägend war und der Schuldgrund (Kfz-Kauf) allein dem M zugute kam...
Die Konten hat er während der Ehezeit überzogen? Dann grundsätzlich ebenfalls ehebedingt.Lucy Lustig hat geschrieben:2) Zwei kleine weiter Darlehen entstanden, weil M seine Konten überzogen hatte und umgeschuldet hatte.
Kommt drauf an, wer Darlehensnehmer ist.Lucy Lustig hat geschrieben:Nachfrage: kann M von der F die Hälfte der monatlichen Rate ersetzt verlangen?
MfG
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Re: Unterhaltsberechnung Abzug von Schulden
Beide Gatten sind Darlehensnehmer!
Re: Unterhaltsberechnung Abzug von Schulden
Dann sind - zumindest ggü. dem Darlehensgeber - grdstzl. auch beide Tilgungsschuldner.Lucy Lustig hat geschrieben:Beide Gatten sind Darlehensnehmer!
Wenn M die Beteiligung an der Rückzahlung für den Kfz-Kredit von F verlangt, müsste er ihr aber m.E. auch gewisse Rechte (teilweise Nutzung o.ä.) an dem Kfz einräumen.
MfG
Old Piper
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