Vaterschaftsanerkennung und biologische Vaterschaft

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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kizeru
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Vaterschaftsanerkennung und biologische Vaterschaft

Beitrag von kizeru »

Angenommen sei folgender Fall. Eine unverheiratete Frau F und ein unverheirateter Mann M (deutscher Staatsbürger) lassen bei einer deutschen Botschaft im Ausland eine Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht beurkunden. M ist nicht der biologische Vater. Der Erzeuger E selbst hat an seinem Kind K erkennbar kein Interesse und ist nach dem dort im Ausland geltenden Recht im Grunde recht- und pflichtenlos in Bezug auf K, weil nicht mit F verheiratet. In der ausländischen Geburtsurkunde ist kein Vater eingetragen. K ist bis zu diesem Zeitpunkt als nichteheliches Kind rechtlich vaterlos. F hat das alleinige Sorgerecht. M, F und K leben als Familie vor Ort.

Durch Anerkennung der Vaterschaft kann M folglich rechtlicher Vater werden. Auf die biologische Abstammung kommt es dabei explizit nicht an und diese Frage ist im Vorfeld in der Vorbereitung der Vaterschaftsanerkennung zwischen M und der Botschaft auch nie Thema. Der M und F vorgelegte Text zur Vaterschaftsanerkennung enthält später auf Deutsch die Formulierung "Ich, M, bin der leibliche Vater des Kindes K". M und F unterschreiben diesen Text. Die Beurkundung wird durch die Botschaft vollzogen.

Frage: Welche rechtlichen Folgen hat diese unbestritten unrichtige Darstellung der Fakten? Keine? Unwirksamkeit der Anerkennung? M, F oder beide haben sich strafbar gemacht? Ist es erheblich, ob M und F diesen Umstand am Tag der Anerkennung zur Kenntnis nahmen und ignorierten (wissentliche Falschaussage) oder durch Unachtsamkeit übersahen?