Angenommen ein Paar hat Gütertrennung mit einem notariell beglaubigten Ehevertrag abgeschlossen. Da aber nun ein Partner einen höheren Betrag geerbt hat und damit die Eigentumswohnung ( die der andere Partner gekauft hat) abbezahlt werden soll, möchten beide natürlich, dass auch beide im Grundbuch stehen. Nur, wie ist es mit dem Ehevertrag? Der Ehevertrag ( Gütertrennung) soll nun annulliert werden, muss dies auch durch einen Notar geschehen oder reicht es wenn sie den Vertrag vernichten.
Wie ist die Rechtslage?
Wie kann ein notariell begl. Ehevertrag annulliert werden?
Moderator: FDR-Team
Re: Wie kann ein notariell begl. Ehevertrag annulliert werde
Ein Ehevertrag kann nur durch einen (neuen) Ehevertrag aufgehoben werden.
Gruß
khmlev
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Re: Wie kann ein notariell begl. Ehevertrag annulliert werde
Der Güterstand der Gütertrennung hindert einen nicht, zusammen eine Immobilie zu erwerben oder den Ehepartner in eine bereits vorhandene Immobilie mit eintragen zu lassen. Man muss sich natürlich überlegen, welche Folgen sich daraus hinsichtlich des Ehevertrags ergeben bzw. ob es sinnvoll ist.
Zur Aufhebung des Ehevertrags siehe Vorantwort khmlev.
Zur Aufhebung des Ehevertrags siehe Vorantwort khmlev.
Grüße, Susanne
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