Hallo an alle, habe drei Fragen:
1) Habe gehört, nach einem Scheidungstermin gibt es ein vorläufiges Urteil, das bei Nicht-Widerspruch
nach 4 Wochen rechtskräftig wird. Richtig ?
2) Was passiert wenn ein Beteiligter widerspricht ? Neuverhandlung beim Gericht oder...?
3) was passiert, wenn innerhalb der Widerspruchsfrist beide Eheleute erklären,
die Ehe doch weiterbestehen zu lassen ?
Vielen Dank für fundierte Antworten,
Hans
Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Moderator: FDR-Team
Re: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Hallo hans1961
Glaub nicht alles was du so hörst. Das Scheidungsurteil ist nicht "vorläufig" sondern halt nur noch nicht rechtskräftig - es sei denn, beide Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Dann wird das Urteil bzgl. des Scheidungsausspruches sofort rechtskräftig.hans1961 hat geschrieben:1) Habe gehört, nach einem Scheidungstermin gibt es ein vorläufiges Urteil,
Das nennt sich "Berufung". Und die 4 Wochen zählen ab Zustellung des Urteils.hans1961 hat geschrieben:das bei Nicht-Widerspruch nach 4 Wochen rechtskräftig wird. Richtig ?
Bei der nächsten Instanz, also dem Oberlandesgericht.hans1961 hat geschrieben:2) Was passiert wenn ein Beteiligter widerspricht ? Neuverhandlung beim Gericht oder...?
Hm... spielt das Szenario in Hollywood?hans1961 hat geschrieben:3) was passiert, wenn innerhalb der Widerspruchsfrist beide Eheleute erklären,
die Ehe doch weiterbestehen zu lassen ?
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
Hallo und vielen Dank.
Auch wenn das Szenario der 3. Frage vielleicht sehr selten ist, kann es in meinem Fall doch eintreten,
die Umstände möchte ich hier nicht näher erläutern.
Gibt es hierzu also vielleicht doch eine Antwort ?
Danke und viele Grüße
Hans
Auch wenn das Szenario der 3. Frage vielleicht sehr selten ist, kann es in meinem Fall doch eintreten,
die Umstände möchte ich hier nicht näher erläutern.
Gibt es hierzu also vielleicht doch eine Antwort ?
Danke und viele Grüße
Hans
Re: Rechtskräftiges Scheidungsurteil
1. Scheidung ergeht seit geraumer Zeit nach meiner Kenntnis nicht mehr in Form eines Urteils, sondern in Form eines Beschlusses.
2. Antragsrücknahme ist nicht nicht nur von der Zustimmung des Antagsgegeners (ab einem bestimmten Verfahrensstand) abhängig, sondern kann auch da nur bis zu einem bestimmten Verfahrenspunkt erklärt werden. Mit Sicherheit nicht nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses. Wie wärs mit Wiederheirat? Wahrscheinlich die preiswerteste Alternative.
Chavah
2. Antragsrücknahme ist nicht nicht nur von der Zustimmung des Antagsgegeners (ab einem bestimmten Verfahrensstand) abhängig, sondern kann auch da nur bis zu einem bestimmten Verfahrenspunkt erklärt werden. Mit Sicherheit nicht nach Verkündung des Scheidungsbeschlusses. Wie wärs mit Wiederheirat? Wahrscheinlich die preiswerteste Alternative.
Chavah
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