Schulden des Partners

Recht in der Ehe, eheliches Güterrecht, Adoptionsrecht, Kinderrechte, Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht des Versorgungsausgleichs

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Celestro
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Schulden des Partners

Beitrag von Celestro »

Hallo !

Ich würde gerne einmal Überlegungen zu folgender hyphotetischer Situation hören:

Mann M und Frau F leben zusammen und leihen sich privat Geld von Geldgeber G. Gehen wir der Eifachheit halber mal von einer runden Summe also 5000 Euro aus (sagen wir 4000 Euro M und 1000 Euro F). Da G irgendwann auch etwas schriftliches haben möchte, setzt er eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Summe auf, die M unterschreibt. Von F ist in der Vereinbarung weder die Rede, noch unterschreibt Sie die Vereinbarung.

Wenn wir davon ausgehen, das sich die Wege von M und F vor Zahlung der ersten Rate trennen, was gilt dann für M ?

1.) M war dumm und muß jetzt die komplette Summe zurück zahlen, weil dafür unterschrieben ?

2.) G war dumm, weil er jetzt nur die 4000 Euro "abgesichert hat" und muß jetzt schauen, wie er an sein Geld von F heran kommt ?

3.) was völlig anderes ?

Danke sehr !


P.S. Falls das eher in die Rubrik "Inkasso" etc. fällt, bitte kurze Rückmeldung.
Elektrikör
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Re: Schulden des Partners

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,


was steht denn GENAU in der Vereinbarung?


MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
karli
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Re: Schulden des Partners

Beitrag von karli »

Meiner Ansicht nach haften M+F gesamtschuldnerisch.
G kann sich aussuchen, von wem der Beiden er sein Geld zurückfordert.
Celestro hat geschrieben:4000 Euro M und 1000 Euro F
Wie M+F das Geld unter sich aufteilten ist nicht G´s Problem.
Celestro hat geschrieben:Da G irgendwann auch etwas schriftliches haben möchte, setzt er eine Vereinbarung über die Rückzahlung der Summe auf, die M unterschreibt. Von F ist in der Vereinbarung weder die Rede, noch unterschreibt Sie die Vereinbarung.
Was da im Nachhinein gemauschelt wurde dürfte meiner Ansicht nach keine Rolle spielen.
Celestro hat geschrieben:M war dumm und muß jetzt die komplette Summe zurück zahlen, weil dafür unterschrieben ?
Das könnte, auch aufgrund der von mir vermuteten gesamtschuldnerischen Haftung, so sein.
M könnte dann sein Geld von F zurückfordern.
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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